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II. Verfügungen des Küniglichen Praninzial-Schulkollegiums zu Caſſel.
Caſſel, den 2. Juni 1885. Behufs Förderung der didaktiſchen und pädagogiſchen Ausbildung der Kandidaten des höheren Schulamtes iſt die Errichtung eines pädagogiſchen Seminars hierſelbſt angeordnet worden, welches unter der Leitung des Provinzial⸗Schulrates Dr. Lahmeyer ſtehen ſoll.
Caſſel, den 22. Juli 1885. Die Errichtung eines Ferienhoſpizes für Schüler der höheren Lehranſtalten wird auf der Inſel Langeoog beabſichtigt.
Caſſel, den 24. Juli 1885. Beſtimmungen über die Form der Zeugniſſe für ſolche Prüflinge, welche nach Ablegung der Realgymnaſial⸗Entlaſſungsprüfung ſich an einem Gymnaſium der Entlaſſungsprüfung unterziehen.
Caſſel, den 12. Auguſt 1885. Den Landräten gebührt eine Mitwirkung auch bei der Schließung höherer Lehranſtalten aus Anlaß von anſteckenden Krankheiten.
Caſſel, den 19. Auguſt 1885. Die Verhandlungen der Entlaſſungsprüfungen ſind fortan nicht mehr regelmäßig behufs Reviſion durch die wiſſenſchaftliche Prüfungskommiſſion an Königliches Provinzial⸗Schul⸗ kollegium einzuſenden.
Caſſel, den 22. Auguſt 1885. Einſetzung einer Prüfungskommiſſion an jedem Gymnaſium zur Prüfung der Reife für eine niedrigere Klaſſe als die Prima.
Caſſel, den 16. Oktober 1885. Ein Allerhöchſter Erlaß Sr. Majeſtät des Kaiſers ordnet die Bei⸗ fügung eines Zuſatzes zu dem Schema der Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähigung zum einjährig frei⸗ willigen Militärdienſte an.
Caſſel, den 21. November 1885. Das Ergebnis der auf miniſterielle Anordnung angeſtellten ſtatiſtiſchen Ermüitelung über die Schwerhörigkeit der Schüler wird mitgeteilt und eine beſondere Berückſichtigung ſchwer— höriger Schüler zur Pflicht gemacht.
Caſſel, den 7. Dezember 1885. Es wird Bericht erfordert über die Zeit, Richtung und die Koſten der im Laufe der drei letzten Jahre unternommenen Schülerausſlüge(Turnfahrten).
Caſſel, den 9. Dezember 1885. Der Herr Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten hat das Schul⸗ geld bei dem Gymnaſium vom 1. April 1886 ab auf jährlich 100 Mark für jeden Schüler feſtgeſetzt.
Caſſel, den 17. und 31. Dezember 1885. Anordnung eines am erſten Schultage nach den Chriſttags⸗ ferien abzuhaltenden feſtlichen Schulaktus zur Feier des Regierungsjubiläums Sr. Majeſtät des Kaiſers.
III. Chranik des Gymnaſinms.
Das Sommerſemeſter und mit ihm das neue Oſter⸗Schuljahr begann am 13. April 1885.
Mit dem Ablaufe des vorhergehenden Winterſemeſters waren der ord. Lehrer Dr. Lahmeyer und der Hülfslehrer Lohmann aus dem Lehrerkollegium geſchieden, erſterer um der Berufung in eine ord. Lehrerſtelle am Gymnaſium zu Zeitz zu folgen, letzterer um ſeiner Militärpflicht zu genügen. In des erſteren hieſige Stelle rückte vom 1. April 1885 ab der ord. Lehrer Paulus II auf. Infolge des Abganges des Hülfslehrers Lohmann und der Vergrößerung der Zahl der Klaſſen um eine wurde der Hülfslehrer Sunkel
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