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VIII. Klasse, Stenographie für die IV. bis VIII. Klasse, steiermärkische Geschichte für die IV. Klasse) wird bei Beginn eines jeden Semesters durch eine Anmel- dung beim Klassenvorstande angesucht und bedarf für Schüler des Unter- gymnasiums der schriftlichen Zustimmung der Eltern oder Vormünder. Ebenso darf kein Schüler den Freigegenstand ohne ihre Einwilligung und die Genehmi- gung des Lehrkörpers vor dem Schlusse des Semesters aufgeben.
Leoben, 15. Juli 1905.
Franz Lang, k. k. Direktor.


