I. Von der Entſtehung der Muſterſchule bis zum Jahre 1814.
Wir wenden unſere Blicke zurück in den Ausgang des vorigen Jahrhunderts,— eine Zeit, ſchrecklich allerwärts durch Krieg und Gewaltthat, in Frankfurt aber zwiefach ſorgen⸗ voll im Hinblick auf den Zuſtand des öffentlichen Jugend⸗ unterrichts, der, unberührt von den bereits überall im deutſchen Vaterlande hervortretenden Reformen, noch unverrückt in uralten Geleiſen und abgelebten Formen verharrte.
Die freie Reichsſtadt beſaß damals nur eine würdige, vom Staate ſelbſt erhaltene und gepflegte Schulanſtalt. Dieſe Anſtalt war das Gymnaſium. Neben dieſem aber und einigen katholiſchen Schulen war aller öffentliche Schulunterricht der Spekulation einer Schulmeiſter⸗Zunft überlaſſen, die in den ſogenannten Quartierſ chulen ihr dürftiges Geſchäft betrieb. Die Konzeſſion zu einem ſolchen Geſchäftsbetrieb mußte der Unternehmer vom Staat erkaufen, und einmal erkauft war die Konzeſſion erblich von Vater auf Sohn, oder von Mann auf Frau und verkäuflich von Hand zu Hand. Die Schulhalter hatten, wie jede Innung, ihre Innungsverſammlungen, eine gemeinſame Kaſſe, ſelbſtgewählte Vorſteher und auch ihre eigenthümliche, würdevolle Tracht,— nämlich das Koſtüm unſerer jetzigen Leichenbitter. Die Quartier⸗ ſchulen wurden gemäß der„Schulordnung“ von„Scholarchen und Prädikanten“ oder von„Rathsverordneten zu den Schulen“


