Aufsatz 
Schiller und die Gegenwart. Vortrag
Entstehung
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VII. Mitkeilungen an die Schüler und deren Eltern. 1. Auszug aus dem Zirkular⸗Erlaſſe vom 29. Mai 1880:

Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet ſind, über Teilnehmer an Ver⸗ bindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder größerer Schwere die Eltern, als die Schüler ſelbſt. Es iſt zu erwarten, daß dieſer Geſichtspunkt künftig ebenſo, wie es bisher öfters geſchehen iſt, in Geſuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann denſelben eine Berückſichtigung nicht in Ausſicht geſtellt werden. Den Ausſchreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn ſie eingetreten ſind, mit ihren ſchwerſten Strafen verfolgen muß, iſt Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauſes ſelbſt weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt außerhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und ſelbſt bei auswärtigen Schülern iſt die Schule nicht in der Lage, die un⸗ mittelbare Aufſicht über ihr häusliches Leben zu führen, ſondern ſie hat nur deren Wirk⸗ ſamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrolle zu ergänzen. Selbſt die gewiſſen⸗ hafteſten und aufopferndſten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unweſen der Schüler⸗ verbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweiſen und unſicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachſenen in ihrer Geſamtheit, insbeſondere die Eltern der Schüler, die Perſonen, welchen die Aufſicht über auswärtige Schüler anvertraut iſt, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Überzeugung, daß es ſich um die ſitt⸗ liche Geſundheit der heranwachſenden Generation handelt, die Schule in ihren Be⸗ mühungen rückhaltlos unterſtützen..... Noch ungleich größer iſt der moraliſche Einfluß, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höhern Schulen zu üben vermögen. Wenn die ſtädtiſchen Behörden ihre Indignation über zuchtloſes Treiben der Jugend mit Entſchiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieſelben und andere um das Wohl beſorgte Bürger ſich entſchließen, ohne durch Denunziation Beſtrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterſtützen, ſo iſt jedenfalls in Schulorten von mäßigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, daß das Leben der Schüler außerhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtloſigkeit verfallen kann.

2. Von einem jeden Fall von anſteckender Augenkrankheit, welcher bei einem Schüler oder bei den Angehörigen eines Schülers vorkommt, iſt durch den Vorſtand der Haushaltung, welcher der Schüler angehört, dem Direktor unverzüglich Anzeige zu erſtatten.

3. Die Lage der Ferien iſt für das Jahr 1907 folgende:

Tag des Schulſchluſſes: Tag des Schulbeginns: 1. Oſtern.. Sonnabend den 23. März Dienstag den 9. April. 2. Pfingſten. Donnerstag⸗ 16. Mai mittags, Donnerstag⸗ 23. Mai, 3. Sommer Freitag 28. Juni mittags, Dienstag 30. Juli. 4. Michaelis. Sonnabend 28. September, Dienstag 15. Oktober. 5. Weihnachten Sonnabend 21. Dezember, Dienstag 7. Jan. 1908.