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Concerten u. s. w. werden von dem Gesanglehrer unentgeldlich in dem Ver- sammlungssaale geleitet. Zur Erlernung des Claviers und anderer Instrumente (Flöte, Violine, Guitarre, Clarinette) ist im Orte vielfache Gelegenheit, welche nicht unbenutzt plieb. Erworbene Fertigkeiten zu zeigen geben die Gymnasial-Concerte schickliche Veranlassung.
Der Tanzunterricht wurde, bei der KRränklichkeit des gegenwärtigen Lehrers, im Winter einstweilen durch einen anderen gehörig versechen, und der gestattete unentgeldliche Zutritt 2zu den Winterbällen der hiesigen Casinogesellschaft bot den Schülern(jedesmal 20 Tanzenden und 20 Nichttanzenden) hinreichende Gelegenheit zu äusserer Bildung dar.
Auch das Zeichnen war für den Lehrer der Anstalt und die theilneh- menden Schüler durch das besonders eingerichtete Zimmer gefördert.
Der Reitunterrieht ist dadurch gefördert, dass die bedeckte Reitbahn im Herzoglichen Schlosse dahier, dessen Gebrauch Sr. Durchlaucht dem Gym- nasium gnädigst gestatten, einen angemessenen Beleuchtungsapparat hat, wodurch es möglich ist, auch abendliche Winterstunden zu benutzen.
Für das Schwimmen und Baden besteht eine besondere Einrichtung in der Lahn, nahe an der Stadt, unter ununterbrochener Aufsicht des Schwimmlebrers, mit einem Nachen und allem Rettungsapparate, den Sommer hindurch täglich, mit Ausschluss des Sonntags, von 4 Uhr Nachmit.- tags bis Abends 3 Uhr, so dass, wenn die fürsorgenden Gesetze der Anstalt für Ordnung und Gesundheit nicht geflissentlich übertreten werden, irgend eine Gefahr, soweit menschliche Berechnung reicht, ganz unmöglich ist. Auch im Winter ist für das Eislaufen auf den Weihern und der Lahn in ähnlicher Weise für Sicherheit und Bequemlichkeit gesorgt.
Im Schönschreiben unterrichtet die Anstalt nicht melr. Schüler, die keine genügende Fertigkeit haben, sind gehalten, auf eigene Rosten bei einem besonderen Privatlehrer, aber im Locale des Gymnasiums, das Ver- säumfe nachzuholen. 3 1
Zur Erholung bei Spaziergängen in das Ereie stand den Sechülern ein Haus im Dorfe Ahausen mit Regelbahn im Sommer offen. Andere Wirths- häuser in und ausser der Stadt zu besuchen, ist, bei Strafe für Wirthe und Schüler, verboten. 3


