Aufsatz 
Quaedam ex familiari interpretatione Herodoti historiarum ad L. I. cap. 6,7 et 14 seqq. praemissis observationibus de vera scriptores veteres in scholis interpretandi ratione / Joannes Philippus Krebsius
Entstehung
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tritt in eins der Pädagogien oder in das Gymnasium in der Reel, zu bewilligen, solange der Unterricht nicht durch zu grosse Anzahl von Schülern erschwert wird(s.§. 37. des Edicts).

Auswärtige Eltern oder Vormünder haben sich daher vier Wochen vor dem Schlusse des Wintersemesters entweder an den Director des Gymnasiums oder an den Rector des von ihnen erwählten Pädagogiums zu wenden und die Zeugnisse über die Befähigung ihres Sohnes oder Mündels nebst der bescheinigten Angabe seines Lebensalters beizuschlies- sen. Sobald aus deren Bericht erhellet, das6 noch Schüler zugelassen werden können, wird von Uns willfährig erkannt und solches den El- tern durch den Schuivorstand eröffnet werden, damit die Schüler sich zur gehörigen Zeit an dem Orte ihrer künftigen Bestimmung einfinden,

und nach vorhergegangener Prütung in die gehörige Classe gesetat werden.

Fs ist um so mehr zu wünschen, dass diese Vorschriften in Zukunft senau befolgt werden, da sich besonders in den untern Classen die Zahl der Sehü ller anhäuft, und der Eintritt i in das Gymnasium zur Herbst- zeit immer mit Nachtheil verbunden ist.

Snell.