Aufsatz 
Geschichte der Beweise für das Dasein Gottes von Cartesius bis Kant / Albert Krebs
Entstehung
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2. Lehrmittel.

Anschaffungen. 1) Für den geographischen Apparat: Spruner-Menke, Atlas antiquus. Kiepert, deutsch-französische Reichsgrenze. Spruner-Menke,

Lieferung 13. Historisch-geographischer Handatlas.

2) Für den mathematischen Apparat: Glebsch, Plementarmechanik. Sohncke, Aufgaben zur Differential- und Integralrechnung. Narr, Mechanik. Ohrtmann und Müller, Jahrbuch über die Fortschritte der Mathematik.

3) Für den Apparat der darstellenden Geometrie: Cremona, Elemente des graphischen Calcüls. Hankel, Plemente der projectivischen Geometrie. Lübke, Denkmäler der Kunst, Lieferung 16, 17 und 18.

4) Für den physikalischen Apparat: Monochord nach König. 1 Voltameter. 1 Glasglocke zur Darstellung des elektrischen Lichtes im luftverdünnten Raume.

5) Für den chemischen Apparat: 3 Glasapparate nach Hofmann. Apparat zum Experimentiren mit SOz. Ein Diamantmörser. 2 Geissler'sche Röhren. Ein Gassack. Ein Platinnetz.

6) Für die mineralogische Sammlung: Einige seltene Mineralien.

7) Für den Zeichenapparat: Brenner, Lautz und Schmidt, Vorlagen für Flachornamente.

Verordnungen der vorgesetzten Behörden.

1) Verfügung Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 24. April 1875, S. 2230.

.»Von den in Vorschlag gebrachten Lehrbüchern für den katholischen Religionsunterricht entspricht keins in befriedigendem Masse den Anforderungen, welche in wissenschaftlicher, didaktischer und pädagogischer Beziehung an ein solches Buch gestellt werden müssen.

Es erscheint hiernach rathsam, sich vorerst bei Ertheilung des in Rede stehenden Unterrichts ohne Lehrbuch zu behelfen und der Einführung eines solchen noch einige Zeit Anstand zu geben. Es darf wohl erwartet werden, dass in der Kürze auf diesem Gebiet eine reichere Literatur entstehen und Lehrbücher erscheinen werden, welche dem Unterrichtsbedürfnisse mehr entsprechen.

2) Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 12. Mai 1875. J. Nr. 2237 UII., mitgetheilt durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 21. Mai 1875, S. 2606.

Das unter dem 11. Februar v. J. von mir erlassene Verbot der Schülerzeitschrift Walhalla ist dadurch umgangen worden, dass man einige Monate später unter einem anderen Namen, Freya, ein Blatt derselben Tendenz herauszugeben begonnen hat. Alsfür die Redaction verantwortlich ist ein Buchdrucker in Magdeburg genannt. Man ist nicht chne Erfolg bemüht gewesen, an den deutschen höheren Schulen Theilnehmer zu werben, und hat sich dabei nicht gescheut, der Einladung die unwahre Nachricht hinzuzufügen:das Mithalten der Zeitschrift sei durch ministerielle Verfügung erlaubt werden. Die Theilnahme ist nicht auf Schüler beschränkt, sondern auch aut Studenten, junge Kaufleute und Techniker ausgedehnt..

Ist nun auch nach dem was vorliegt, dem Unternehmen ein gutes Streben nicht abzusprechen, so bietet die ganze Einrichtung doch keinerlei Gewähr dafür, dass den nahe liegenden Gefahren der Ausartung und nachtheiliger Folgen wirksam werde begegnet werden. Der Schule wird ihre Aufgabe durch derartige Verbindungen und Zwecke erschwert, und eine Ueberwachung derselben ist ihr durch die Ausdehnung der Sache unmöglich gemacht. Die Jugend wird in einer Zeit, wo sie erst zu lernen hat, und dazu ihre Kräfte gesammelt erhalten soll, durch den