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2. Damit Elternhaus und Schule in Fragen der Erziehung und des Unterrichtes enge Fühlung miteinander nehmen und halten, ist in dem Sch ulgebäude ein sogenanntes Eltern-Sprechzimmer eingerichtet worden, in dem jedes Mitglied des Lehrerkollegiums in einer Stunde wöchentlich Auskunft und Rat zu erteilen bereit ist. Das Verzeichnis der Sprechstunden wird den Eltern je zu Beginn des Sommer- und Winterhalbjahres zugänglich gemacht werden. Dem Klassenlehrer(Ordinarius) liegt es in erster Linie ob, mit den Familien seiner Zöglinge sich in Verbindung zu halten. Die Besucher der Sprechstunden werden im eigensten Interesse gebeten, in allen Fällen, wo es irgend möglich ist, die Schule von der Absicht ihres Besuches rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, damit z. B. etwa nötige Erkundigungen von seiten der beteiligten Herren des Lehrerkollegiums vorher eingezogen werden können.
Das Wohl der uns anvertrauten Jugend erfordert, daß, insbesondere bei einem Wechsel der Lehrer, etwaige körperliche Gebrechen der Schüler mitgeteilt werden, damit nach Möglichkeit Rücksicht geübt werden kann.
Auch ist den Eltern anzuraten, gelegentlich ihre Beobachtungen über den Charakter, die Arbeits- und Erholungsweise, den Verkehr, die Privatleküre ihrer Söhne zur Kenntnis der Lehrer zu bringen.
Das Verhalten unserer Zöglinge außerhalb des Schulbereichs kann bei der Ausdehnung unserer Stadt schlechterdings nicht durch das Lehrerkollegium überwacht werden. Die Haupt- verantwortung trifftt das Elternhaus, zu dessen tatkräftiger Unterstützung sich die Schule jederzeit bereit finden wird.
Glauben die Eltern oder deren Stellvertreter berechtigten Grund zu einer Beschwerde zu haben, so kann am schnellsten und wirksamsten dadurch Abhilfe geschaffen werden, daß der Sachverhalt in geeigneter Weise zur Kenntnis des Ordinarius und gegebenen Falles des Direktors gebracht wird, nicht durch anonyme Zuschriften, deren Absender eine nähere Untersuchung ihrer meist unbestimmten Angaben offenbar zu scheuen haben oder nicht gewillt sind, Vertrauen mit Vertrauen zu erwidern. Für jede auf Tatsache sich gründende Mitteilung, die im Interesse der Erziehung oder des Unterrichtes der Leitung der Schule gemacht wird, können die Eltern auf Dankbarkeit zählen und überzeugt Sein, daß eine rein sachliche Prüfung und Erledigung nach Recht und Gerechtigkeit nicht ausbleiben wird.
3. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler oder des Pensionats für einheimische Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später nur mit dessen Zustimmung ein Wechsel eintreten.
4. Die Eltern unserer Zöglinge, besonders aus der Vorschule und den unteren Klassen, werden gebeten, zur Erleichterung einer genauen Listenführung jeden Wohnungswechsel oder andere Veränderungen in den Personalien alsbald dem Ordinarius oder der Direktion schriftlich anzuzeigen. 4
5. Zur Aufrechterhaltung der Haus- und Hof- sowie Turnhallenordnung sind u. a. folgende für die Eltern wissenwerte Anordnungen getroffen worden:
a. Den Schulhof dürfen die Schüler frühestens 10 Minuten vor Beginn des Vor- und Nachmittags-Unterrichtes betreten. Frühzeitiges Ansammeln auf den Zugangsstraßen ist unstatthaft.
b. Kein Schüler darf mit seinem gewöhnlichen Schuhwerk die Turnhalle betreten, vielmehr ist jeder verpflichtet, sich mit Durnschuhen zu versehen, die nicht mit nach Hause genommen werden dürfen, sondern in einem verschlossenen Gefache des zur Turnhalle gehörigen Ankleideraums aufbewahrt und vor Beginn des Turnens in der Halle angelegt werden. In den Parnschuhen muß der Vor- und Zuname und die Klasse des Schülers— auf Leinwand voll ausgeschrieben — angebracht sein.


