Aufsatz 
Der logische Zusammenhang in der Physik / von K. Kost
Entstehung
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VI. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag den 10. April, von Morgens 8 bis 10 Uhr in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet an demſelben Tage von 1012 und von 24 Uhr ſtatt. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite Impfung vorzulegen.

Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich:

1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt;

2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;

3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.

Dienſtag, den 11. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion oder Wohnung der Genehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder Wohnungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Disciplinarvorſchriften geduldet werden, von den betreffenden Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.

Büdingen, den 10. März 1893.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.