IV. Chronik der Anſtalt.
Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 22. April 1892 wurde dem Gymnaſiallehramts⸗ Acceſſiſtent Heinrich Wittekind zu Büdingen die Uebernahme einiger nnnerrichüsſtnnden an dem hieſigen Gymnaſium geſtattet.
Der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wurde am 25. November 1893 und der Geburtstag Seiner Majeſtät des Kaiſers am 27. Januar 1893 in der üblichen Weiſe feſtlich begangen. Die Feſtrede bei der erſteren Feier hielt Herr Dr. Baur, bei der letzteren der Director.
Am 27. Februar 1893 beſuchte Herr Geheimer Oberſchulrat Soldan unſer Gymnaſium und wohnte dem Unterricht in mehreren Klaſſen bei. Am folgenden Tage hielt er die mündliche Reifeprüfung ab.
Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler höherer Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſer darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:
a) bei den Schülern der VI u. V: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b)„„ 4„ IV u. IIIb: zwei Stunden„„„ 12„„ C)„„„„ IIla u. IIb: zwei u. eine halbe St.„„„ 15„„„ d)„„„„ Ila u. I: drei Stunden„„„ 18 5„
Die Eltern werden erſucht, der Direction und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden könne.
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V. Oeffentliche Prüfung.
Die öffentliche Prüfung wird Samſtag, den 13. März, in folgender Weiſe abgehalten:
8— 8 ½ VI u. V, Rechnen, Fink. 8 ½— 9 VI u. V, Latein, Baur. 9— 9 ½ IV, Latein, Dingeldein. 9 ½— 10 IV u. IIIb, Religion, Kölſch. 10— 10 ½ IIIb, Latein, Hoffmann. 10 ½— 11 IIIa, Franzöſiſch, Jäger.
11— 11 ½ IIla, Mathematik, Koſt.
Die Turnprüfung findet Freitag, den 17. März, Nachmittags von 2 ½ Uhr an, in der Turnhalle ſtatt.
Zu dieſen Prüfungen werden die Eltern und Angehörigen der Schüler, ſowie alle Freunde der Anſtalt ergebenſt eingeladen.


