Der Tertianer Wilhelm Ohly: Kaiſer Maximilian's Zweikampf von C. Pichler. Der Tertianer Fritz Dullo: Die nächtliche Erſcheinung zu Speyer von
W. Müller. Der Sekundaner Bernhard Küper: Der Rheinfall bei Schaffhauſen von Lavater.
3. Dienstag den 25. Auguſt, Morgens 7 ½ Uhr, feierlicher Schluß— gottesdienſt in der Kloſterkirche. Nach demſelben Cenſurakt und Entlaſſung der Schüler.
Das neue Schuljahr
beginnt Donnerstag den 1. October Morgens 8 Uhr mit einem ſeierlichen Hochamt. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden an den beiden vor⸗ hergehenden Tagen von dem Unterzeichneten entgegengenommen.
Zur Nachricht. 1. Die Berechtigungen des Progymnaſiums. Es berechtigt:
a. Das Zeugniß der Reife für Sekunda zur Zulaſſung als Poſtexpe⸗ ditions⸗Gehülfe, als techniſcher Lehrer(Zeichenlehrer, Muſiklehrer), als Militär⸗Roßarzt.
b. Das Zeugniß über den 6monatl. Beſuch der Sekunda zur Zulaſſung als Apothekerlehrling.
c. Das Zeugniß über den ljährigen Beſuch der Sekunda zur Zulaſſung zum ljährigen freiwill. Militärdienſt, als Poſtexpedient.
d. Das Zeugniß der Reife für Oberſekunda zur Zulaſſung zum Seekadeten⸗Examen, als Thierarzneieleve.
e. Das Zeugniß der Reife für Prima zur Zulaſſung zum Fähnrichs⸗ examen, als Civilſupernumerar bei den Provinzial⸗Verwaltungsbehör⸗ den, im Juſtizſubalterndienſt und für den Eiſenbahndienſt, als Pro⸗ viantamts⸗Aspirant, als Feldmeſſer, als Markſcheider.
2. Aus der Militär⸗Erſatzinſtruktion für den Norddeutſchen Bund vom 26. März 1868.:


