für die Differenz von Mk. 180.—, die wir ſofort aufs Buch bringen, um die vorerwähnten Beträge in der Aufſtellung und die Differenz im Konto⸗Korrentbuche abzuhaken.
Die nun noch offenen Poſten werden durch die Korreſpondenz geordnet. Nicht unerwähnt darf gelaſſen werden, daß Poſten, welche in unſeren Büchern in den letzten Tagen des Monates aufs Buch kommen, häufig nicht reklamiert werden, da der Korreſpondent dieſelben erſt im nächſtmonatlichen Konto⸗Auszuge bringen kann.
Die Abſtimmung iſt beendigt. Der Vollſtändigkeit halber laſſen wir noch den Konto⸗Auszug pro Februar folgen.
Iſt bereits eine Aufſtellung aus dem Vormonate vorhanden, ſo dient dieſe ſtets als Grundlage für die Abſtimmung. Vorerſt haken wir die punktierten Poſten*) als erledigt ab. Der Konto⸗ Korrent pro Februar beginnt mit dem Saldo des vorhergehenden Auszuges. Dieſen Saldo ſtreichen wir im Konto⸗Korrent und in der Aufſtellung ab. Bringt der Kommiſſionär die Richtigſtellung der von uns reklamierten Buchungen, ſo dürfen derartige Poſten nur im Konto⸗Korrent und in der Aufſtellung abgehakt werden, nicht etwa im Konto⸗Korrentbuch, da dieſes hinſichtlich des Monats Januar erledigt iſt. Müller& Co. bringen auf der Sollſeite des Konto⸗Korrent Mk. 2800.— und per Storno Mk. 987.50. Dieſe beiden Beträge ſind alſo im Konto⸗Auszug und in der Aufſtellung abzuſtreichen, obwohl ſie auch dort auf der Sollſeite ſtehen.(Man darf nicht vergeſſen, daß die offenen Poſten nur proviſoriſch ſtorniert wurden, um auf den Saldo des Konto⸗Korrents zu kommen.) Die Abſtimmung der übrigen Poſten erfolgt in der bekannten Art. Die offenen Poſten aus der Aufſtellung des Vormonates werden in die neue Aufſtellung auf dieſelbe Seite eingeſetzt.———
Finden ſich bei der Prüfung der Scadenzen und Zinſenberechnung Unrichtigkeiten, ſo kann entweder die Differenz zwiſchen dem falſchen und richtigen Reſultate ermittelt und dem Korreſpondenten
zur Buchung aufgegeben werden, oder es wird der Konto⸗Korrent behufs Richtigſtellung einfach retourniert.
* Siehe pag. 42.


