Aufsatz 
a) Einige Usancen im internationalen Handel mit Ölsaaten. b) Über die Abstimmung der Konti-Korrenti / Friedrich Karl Leitner
Entstehung
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Belgien.

Provinzen, in welchen Olſaaten kultiviert werden, ſind: die beiden Provinzen Flandern und der Norden von Hainant. Die Produktion wird auf 1200 Tonnen geſchätzt. Belgien iſt ſomit auf den Import angewieſen, der vorzugsweiſe aus den La Plata⸗Staaten, aus Rußland und Indien erfolgt.. Der wichtigſte Handelsplatz iſt Antwerpen, welches zugleich der Hauptmarkt für den Import von Olſaaten iſt.

Die Verkäufe werden gewöhnlich in Partien von 1000 oder 5000 kg geſchloſſen und verſtehen ſich die Preiſe pro 100 kg Netto. Die Verkaufsbedingung iſt: telquel, d. i. ohne Garantie der Qualität; bei telquel-Verkäufen wird keine Analyſis vorgenommen und nimmt der Verkäufer keinerlei Reklamationen hinſichtlich einer geringeren Qualität an.

Der Import von Olſaaten wird durch Agenten vermittelt, welche im Namen und für Rechnung ihrer überſeeiſchen Häuſer mit den inländiſchen Händlern und Olſchlägern kontrahieren. Die hiebei üblichen Uſancen gehen aus den nachſtehenden Kontrakten hervor.

I. Kontrakt für Indiſche Rapsſaat: N. KAUFMANN& CO. Antwerpen, 189

voeonüüͤ durch N. Kaufmann& Co. 200(Zweihundert) Tons à 20 Cwts.(2% mehr oder weniger) 2)

Jellow Guzerat Rapseed von der Qualitätfair average der Saison zur Zeit und am Orte der Einschiffung b) ff. A. T. 3% e) T. A. 7. 45%f per 100 kg Netto des abgelieferten Gewichtes. Arbitration in London. 10% können in Säcken geliefert werden, cost, insurance, freight; verschifft oder sind zu verschiffen per

zu Franes 25 ½(fünfundzwanzig Francs fünfzig Centimes)

Steamer/s in Bombay Mai We Juni I898 via Suez-Canal nach Antwerpen.

Die Verladung kann in einem oder mehreren Schiffen erfolgen, welche entweder direkt segeln oder andere Häfen für irgend eine andere Ordre anlaufen. Jede Teilladung muss vom Käufer angenommen werden, wenn sie dem Kontrakte entspricht.

Die Käufer haften dafür, dass die Tratten der Verkäufer oder deren Agenten, per drei Monate Sicht auf deren Banquiers N. N. Antzwerpen gezogen, zahlbar in Antwerpen, bei der

a) Der Käufer hat somit höchstens 202 Tons(à 1015 kg) zu bezahlen, der Verkäufer darf nicht weniger als 198 Tons liefern-

b) AlsoHandelsgut mittlerer Art und Güte,(N. D. H. G. B.§ 360) das der Jahreszeit und dem Orte der Verladung entspricht.

c) Siehe pag. 37.