jener in V. 2 erwähnte äußere Vorzug eingeräumt, jeder innere aber geleugnet werde. Hiergegen muͤſſen wir jedoch ſtatt alles Anderen geltend machen, daß eine Unterſcheidung, wie die eben bezeichnete, in dem Sprachgebrauche nicht die mindeſte Stütze findet. Die Begriffe 160008 und 10042e„ werden nämlich, wie eine Vergleichung der von H. Stephanus im thesaur. graec. ling. citirten bezüglichen Stellen zeigt, ebenſowohl von inneren als von äußeren Vorzügen gebraucht, und ſo lange daher ein erweisbarer Sprachgebrauch jenem vorausgeſetzten Unterſchiede entgegenſteht, wird der zwiſchen V. 9 und V. 2 Statt findende Widerſpruch auch nicht als aufgelöſt gelten können und mithin, ſelbſt abgeſehen von jenen ande⸗ ren Gründen, die wir oben entwickelten, die Richtigkeit der fraglichen Erklärung ebenwohl nicht wenig in Zweifel zu ſtellen geeignet ſein.
Schließlich möge hier auch der 20. Vers, weil dieſer in der Gedankenkette des vorliegenden Abſchnit⸗ tes ein nicht unwichtiges Glied bildet, eine kurze Erörterung finden. Die Verbindung durch 10, welche Partikel hier durch„darum weil“ zu überſetzen iſt, zeigt unverkennbar, daß der Satz einen mit Nachdruck hervorgehobenen Grund angibt. Es entſteht aber die Frage, ob dieſer Grund bloß auf den Finalſatz: T T.ν τ⁶ι⁴α. x. 1., oder vielmehr auch auf den Hauptſatz: o76⁄εα☛ ³⁹, 01ν ο0ovç=ʒ⁴Oς d„εεo ν. T. J. Bezug habe. Die erſte Annahme führt auf einen wohl kaum zu beſeitigenden Widerſpruch, da von den Ausdrücken 1 G16ιι, 1 ⁶ ½⁴σωμο V. 19 und 1ιασα σαἀαος V. 20, die doch wohl als parallel gel⸗ ten müſſen, die beiden erſten offenbar auf Juden und Heiden zugleich zu beziehen ſind, der letzte dagegen auf die Juden allein gehen und mithin der begründende Satz eine engere Sphäre als der zu begründende haben wuͤrde. Was aber die zweite Annahme betrifft, ſo haben wir, um dieſe zu rechtfertigen, zunächſt einige für die Erklärung des Ganzen wichtige Einzelheiten feſtzuſtellen. Der Ausdruck„α*6 ¼ον zunächſt kann theils nach dem ſonſtigen Sprachgebrauche des Apoſtels, theils zufolge einer Vergleichung mit V. 27— 29 dieſes Capitels nicht anders, als von Werken, wie das moſaiſche Geſetz ſie gebietet, verſtanden werden; es iſt jedoch feſtzuhalten, daß dieſer Begriff, weil das moſaiſche Geſetz zugleich die Offenbarung des Sittengeſetzes überhaupt iſt, weiterhin auch auf diejenigen Werke, welche irgend ein in jenem ent⸗ haltenes, wenn gleich auf anderem Wege zum Bewußtſein gebrachtes Sittengeſetz fordert, ſeine natürliche Anwendung finden muß. Die Bezeichnung dα σἀos ferner, verbunden mit dem negirten Prädicat od 6πμκα% ετα(nach bekanntem Hebraismus= 00 Giεπααιο εσεεν 000 g), verneint an ſich zwar ganz allgemein, enthält jedoch hier, wo von Werken des moſaiſchen Geſetzes die Rede iſt, von ſelbſt die Be⸗ ſchränkung auf eine engere Sphäre, indem der Satz nur von der Geſammtheit derjenigen, die unter dem moſaiſchen Geſetze ſtehen, d. i. von der Geſammtheit der Juden ſeine unmittelbare Gultigkeit haben kann. Nicht zu überſehen ſind endlich mehrfache Inverſionen, die für die Erklärung deutliche Winke geben. Wir erwähnen zuerſt aus dem 19. Verſe die Worte 1*⁴dυνο εέωυννα(Ueςι 2οσν. 2 εν), die als Ge⸗ genſatz in ſich ſchließen: zal 10)„oν⁴οαmμ 2œuντ⁶ dinctoy. Beſonders ſtark treten die Inverſionen im 20. Verſe hervor, da hier Object, Prädicat und Subject insgeſammt ihre eigentliche Stellung vertauſcht ha⸗ ben. Enthalten nun die Worte es 20„ν 26 1%t, wie dies keinerlei Zweifel duldet, einen unterſtellten Grund der Rechtfertigung vor Gott, ſo geſtaltet ſich der Inhalt des ganzen Satzes, wenn er mit Rückſicht auf die angegebenen Inverſionen entwickelt wird, folgender Maßen: ²dy tubvo els 27e vötaou dao- SAu d 96d*α εtsς o ι, 0 dιιασονςαεεαι οdels, 2.1 ⅜⁶ε(⁴.νάαοαιιιος) ꝙ α „HoerAl FrAα⁵αταοοι εναἀανρον αεο. Wie iſt nun hiernach der Sinn des 19. und 20. V. aufzufaſſen? Am deutlichſten wird derſelbe wohl dadurch hervortreten, daß wir den Cauſalſatz dem durch ihn begründe⸗ ten Satze voranſtellen. Es ergibt ſich dann, wenn wir das berückſichtigen, was über die V. 19 und 20


