VI. Schluß.
Wir möchten unſere Ausführungen nicht ſchließen, ohne wenigſtens mit wenigen Worten noch einige Punkte berührt zu haben, die uns in dieſem Huſammenhange immerhin auch der Erörterung wert erſcheinen. Der erſte betrifft die ſoge— nannten Auswärtigen, d. h. diejenigen Schüler, deren Eltern nicht am Schulorte wohnen. Sie zerfallen in zwei Gruppen. Zur erſten gehören diejenigen Kinder, die in der unmittelbaren Umgebung des Schulortes wohnen. Sie fahren meiſtenteils mit der Bahn nach dem letzteren und kehren nach beendigtem Unterrichte wieder nach Hauſe zurück. Hier ſei den Eltern in Erinnerung gebracht, daß eine ſolche Maßregel neben dem großen Vorteil, der darin beſteht, daß das RKind jeden Tag im Elternhauſe ſein kann, aber auch mit verſchiedenen Nachteilen für die Kinder verknüpft iſt. Es iſt eine längſt be— kannte Tatſache, daß die gemeinſchaftliche Eiſenbahnfahrt der Schüler, der Verkehr jüngerer mit ungleich älteren, wie er hierbei unvermeidlich iſt, und endlich der Umſtand, daß die zuſammenreiſenden Kinder ohne jegliche Aufſicht ſich allein überlaſſen ſind, eine Menge von Gefahren in ſich ſchließt. Viele Eltern wiſſen gar nicht, mit was für Elementen und in welcher Geſellſchaft ihre Kinder ſich hier oft bewegen, wie vielen Verführungen zu Dingen, die weder mit den Regeln des Anſtandes, noch mit den Anſchauungen der Schule im Ein⸗ klang ſtehen, ſie ausgeſetzt ſind. Die Lektüre minderwertiger Bücher, Kartenſpiel, Tabakrauchen, unflätige Lieder, übel⸗ angebrachtes burſchikoſes Weſen und Beläſtigung anderer Reiſenden ſind nur zu häufig die Auswüchſe des Siſenbahn⸗ fahrens der Schulkinder.


