Aufsatz 
Schulkind und Elternhaus
Entstehung
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anlaßt werden könnten. Deshalb iſt es beiſpielsweiſe von großem Werte, wenn die Einrichtung beſteht, daß keinem Schüler perſönlich eine Mitteilung der Schule an die Eltern zur Unterſchrift mit nach Hauſe gegeben werden darf, und daß es den Eltern möglich gemacht werden muß, zu ganz be⸗ ſtimmten, zu Beginn des Schuljahres feſtgeſetzten und dem Elternhauſe bekanntgegebenen SZeitpunkten Einblick in die Klaſſenarbeitshefte ihrer Kinder zu nehmen. Auf der andern Seite ſollte es Pflicht der Eltern ſein, durch gelegentlichen perſönlichen Verkehr mit den Lehrern über die Leiſtungen und das Verhalten ihrer Kinder ſtets auf dem laufenden zu bleiben; dann fallen an ſich ſchon eine Menge Gründe zu Unter⸗ ſchlagungen der Wahrheit und Verheimlichung hinweg. Selbſt⸗ verſtändlich müſſen in allen das Schulkind betreffenden An⸗ gelegenheiten auch die beiden Eltern zuſammengehen, ins⸗ beſondere ſollte unter normalen häuslichen Verhältniſſen die Mutter, die in vielen Fällen die äußere Verbindung zwiſchen Schule und Haus aufrecht erhält, nicht aus falſcher Rückſicht⸗ nahme für die Kinder dem Vater Mitteilungen ſeitens der Schule vorenthalten, die eigentlich für dieſen beſtimmt ſind. Die Schule muß verlangen, daß in erſter Linie der Vater, als der der Schule gegenüber verantwortliche Elternteil, wenn nicht ſchwerwiegende Hründe eine andere Maßnahme erheiſchen, auch volle Aufklärung über den Stand ſeines Kindes erhält. Er allein ſollte auch alle für die Schule beſtimmten Nachrichten, wie Entſchuldigungen, Zeugniſſe, Arreſtzettel uſw. unter⸗ zeichnen. Wünſchenswert wäre es, wenn die Eltern ihre Uinder ſo weit brächten, daß dieſe ihnen auf Befragen, oder beſſer noch unaufgefordert, wahrheitsgemäße Mitteilungen über alle ſie betreffenden Schulvorfälle machten. Natürlich müßten dann auch die Eltern den erhaltenen Mitteilungen Verſtändnis entgegenbringen. Bei wiederholt ſchlechten Leiſtungen ihrer Kinder in der Schule ſollten ſie mit dem Lehrer Rückſprache darüber nehmen, ob dieſelben auf ein Nicht-Können oder ein Nicht⸗Wollen zurückzuführen ſind. Auch ſollten ſie berück⸗ ſichtigen lernen, daß zuweilen eine ſchlechte Note im Unter⸗ richt auf momentane körperliche oder ſeeliſche Unbehagen zu⸗ rückzuführen ſind. Kommt bei einem ſonſt fleißigen tauglichen

* Verordnung der Großh. Heſſ. Oberſchulbehörde.