V. Oeffentliche Prüfung.
Die öffentliche Prüfung wird Samſtag, den 2. April,
in folgender Weiſe abgehalten:
8— 8½ VI u. V, Religion, Kölſch. 8 /½— 9 VI u. V, Latein, Baur. — 9 ½ IV, Latein, Dingeldein. 9 ½— 10 IIIb, Griechiſch, Hoffmann. 10— 10 ½ IIIb, Mathematik, Koſt. 10 ½— 11 IIIa, Franzöſiſch, Jäger.
11— 11 ½ IIIa, Geſchichte, Oßwald. Die Turnprüfung findet Freitag, den 1. April, Nachmittags von 2 ½ Uhr an, in der
Turnhalle ſtatt. Zu dieſen Prüfungen werden die Eltern und Angehörigen der Schüler, ſowie alle Freunde der
Anſtalt ergebenſt eingeladen.
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IV. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag den 25. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangs⸗ zeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite Impfung vorzu⸗ legen. Die Aufnahmeprüfung findet Dienſtag, den 26. April, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich: 1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt; 2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können: 5) daß ſe ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungs⸗
arten beſitzen. — Wiwehz den 27. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht. 8 ind. ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion
b8s eas der⸗ Gektehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen vder⸗ Wohuungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Disciplinarvorſchriften geduldet werden, von den. betxeffenden Schülru innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.) Büdingen, den 20. März 1892. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.
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