VI. Chronik der Anſtalt.
Im Laufe dieſes Schuljahrs erlitt der Gang des Unterrichts in Folge des Auftretens von Scharlach und Influenza mancherlei Störung. Der erſteren Krankheit erlag auch ein fleißiger und tüchtiger Schüler, der Oberſekundaner Johannes Münch aus Gronau, der ſeit Oſtern 1888 unſrer Anſtalt angehörte und wegen ſeines freundlichen Weſens allgemein beliebt war. Er ſtarb im elterlichen Hauſe am 15. Mai 1891. Lehrer und Schüler werden ihm ein gutes Andenken bewahren.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 25. April 1891 wurde der von Sr. Durchlaucht dem Fürſten Bruno zu Yſenburg und Büdingen präſentirte proviſoriſche Gymnaſiallehrer Dr. Auguſt Baur zum Lehrer an dem hieſigen Gymnaſium ernannt.
Am 12. September 1891 geruhten Seine Königliche Hoheit der Großherzog Ludwig IV. dem Gymnaſialdirektor Dr. Ludwig Wittmann das Ritterkreuz I. Claſſe des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen Allergnädigſt zu verleihen.
Am 2. November 1891 beſuchte Herr Oberſchulrath Soldan unſer Gymnaſium und wohnte dem Unterricht in mehreren Klaſſen bei.
Der Geburtstag Sr. Majeſtät des Kaiſers wurde am 27. Januar 1891 in der üblichen Weiſe be⸗ gangen. Die Feſtrede hielt Herr Dr. Jäger.
Aus Anlaß des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. wurde am Tage der Beiſetzung, am 17. März, eine Gedächtnisfeier abgehalten, bei welcher die Herren Kölſch und Dr. Dingeldein das Leben und die Verdienſte des höchſtſeligen Fürſten um das heſſiſche Volk und das deutſche Reich den Schülern vor Augen führten.
Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abtheilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler höherer Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſer darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:
a) bei den Schülern der VI u. V: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b) 2 2 74¼ IV u. IIIb: zwei Stunden 2 12 7 1 c)„„.„ IIla u. IIb: zwei u. eine halbe St.„„„ 15„„„
d)„„„„ Ila u. I: drei Stunden„„„ 18„„„
Die Eltern werden erſucht, der Direction und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt, und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden könne.


