Aufsatz 
Zur Auffassung und Darstellung des Wahnsinns im klassischen Altertum
Entstehung
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Auffassung und Darstellung des im klassischen Altertum

ahnsinns

Die noch heute vielfach rätselhaften Vorgänge unseres seelischen Lebens beschäftigten schon von frühester Zeit an das Nachdenken der Menschen. Dazu führte sie zu- nächst die sonderbare Tatsache des Schlafes und des Traumes, während dessen die anderen keine Merkmale geistigen Lebens bei dem Schlafenden beobachteten, nach dem aber dieser selbst die deutliche Empfindung fremder Eindrücke und das klare Bewußtsein, an anderen Orten gewesen zu sein, in der Erinnerung behielt. Hinzu kam die geheimnisvolle Offenbarung der Gedanken und Ge- fühle durch die Sprache, durch die ein ganzes Reich von außen her unsichtbarer Werte nahe gebracht wurde, vor allem aber der Anblick des leblosen Körpers und das Suchen nach jenem unbekannten Etwas, dessen Vorhandensein einst jene zahlreichen Bewegungen und Regungen hervorrief, dessen Fehlen jetzt den Zustand des Todes bedingte. Diese und ähnliche Beobachtungen ließen schon frühe die Vermutung aufkommen, daß außer dem Stofflichen, das nur als äußere Hülle anzusehen sei, eine geheimnisvolle, unsichtbare Kraft im lebenden Menschen wohne, die während des Schlafes zeit- weise auswandere und sich beim Sterben dauernd vom Leibe trenne, aber für sich weiter bestehe und in den Träumen der Lebenden weiter wirke. Solche Vorstel- lungen müssen schon die Menschen der frühesten vor- geschichtlichen Zeit beherrscht haben, wenn sie in den alt- steinzeitlichen Höhlen ihre Toten in eine Rötelschicht bargen und ihr Bild an den Wänden verewigten, wenn sie in der jüngeren Steinzeit hochragende Menhire errichteten oder wuchtige Dolmen auf die Gräber türmten*. In der Sprache wird die rätselhafte Unbekannte, die sich nur in Bildern und Vergleichen mit dem Wirklichen ausdrücken ließ, bald als Abbild(el dσo) bezeichnet, bald als Schatten

* Vgl. C. Schuchhardt, Alteuropa, eine Vorgeschichte unseres Erdteils. 2. Auflage.(Berlin u. Leipzig 1926.) S. 22, 28 f., 62 f., 65 f.