Proſpekt der Landwirtſchaftsſchule.
Die Landwirtſchaftsſchule iſt eine Staatsanſtalt, deren Abgangszeugnis zum Einjährigendienſt berechtigt.
Sie hat die Aufgabe, jungen Leuten, die ſich der Okonomie widmen wollen, diejenige wiſſenſchaftliche Vorbildung zu geben, die zu einem ſpäteren rationellen Betriebe der Landwirtſchaft befähigt.
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe erforderlichen Kenntniſſe, die den zum Eintritt in die 3. Klaſſe einer Realſchule(Obertertia eines Realgymnaſiums) geſtellten Forderungen gleich ſind, bilden eine genügende Grundlage für den dreijährigen Kurſus der Landwirtſchaftsſchule.
Unterrichtsgegenſtände ſind: Landwirtſchaftslehre(Ackerbau mit Bodenkunde, Pflanzenbau, Tierzucht, landwirtſchaftliche Betriebslehre mit Buchführung, Volkswirtſchaftslehre), Chemie und Mineralogie, Zoologie und Botanik, Phyſik, Mathematik, Planzeichnen und Feldmeßkunde, Religion, Deutſch, Franzöſiſch, Engliſch, Geſchichte, Geographie, Zeichnen, Turnen, Singen.
Praktiſche Anleitung zum Pflanzenbau findet auf dem Verſuchsfelde ſtatt. In Chemie wird von Schülern der 2. und 1. Klaſſe praktiſch gearbeitet. Reichliche Modelle, Abbildungen und Sammlungen nus den ebtete der Landwirtſchaft und der Naturwiſſenſchaften dienen zur Veranſchaulichung des
nterrichtes.
Zu zahlreichen Exkurſionen, die mit dem landwirtſchaftlichen und naturwiſſenſchaftlichen Unterrichte verbunden werden, iſt Groß⸗Umſtadt und ſeine Umgebung vorzüglich geeignet, da der außerordentlich fruchtbare Boden reichlichen Wechſel in Acker⸗, Wieſen⸗, Obſt⸗ und Weinbau bietet, außerdem Bierbrauereien, Brennereien und Molkereien vielfach und gut vertreten ſind.
Das jährliche Schulgeld beträgt, wie in der Realſchule, 60 Mark.
Bekanntmachungen.
Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden Montag den 10. April von 8 Uhr vormittags an in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die 6. Klaſſe der Realſchule das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, reſp. zehnte Lebensjahr vollenden. 1 Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich. Bei der Eintrittsprüfung in die 6. Klaſſe ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können; b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Die Aufnahmeprüfung findet am 10. April, vorm. von 10 Uhr an und nachmittags von 2 Uhr an ſtatt. Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither von ihm beſuchten Schule, den Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Auszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben ſein muß. Der Unterricht beginnt wieder Dienſtag den 11. April.
Groß⸗Umſtadt, den 11. März 1893.
Großſierzogliche Direktion der Keal⸗ und Landmwirtſchaftsſchuſe. Dr. Derſch.


