Aufsatz 
Über die Orestessage, mit specieller Berücksichtigung des Aeschylus, als Beitrag zur Religionsgeschichte des Altertums / Klingender
Entstehung
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Mutter gegenüber dadurch versetzt wird, nicht das geringste Bedenken erlaubt. Noch ehe das alttestamentliche göttliche Gesetz ausgesprochen wurde:Wer Menschenblut vergiesst, des Blut soll wieder vergossen werden, trug der erste Mörder das Bewustsein in sich, dass er dem Tode verfallen sei, und wenn auf irgend etwas, so findet das Wort des Apo- stels Paulus von den Heiden, welche, ohne das Gesetz zu haben, von Natur des Gesetzes Werke thaten und sich selbst ein Gesetz waren, hierauf seine Anwendung. Denn von kei- ner göttlichen Ordnung hat ihnen ihr Gewissen ein so bestimmtes Zeugniss gegeben, als davon, dass, wer Blut vergiesse, gleiches leiden müsse, ein Gesetz,das noch heute nicht selten von dem Mörder selbst, wenn falsche Humanität ihn nicht mit dem Tode betsrafen will, herausgefordert wird(Heim Erkl. der Genesis p. 61), und das den Alten mit sol- cher Stärke ins Herz geschrieben war, dass sie, freilich auch, weil sie Gottes, der die Rache sich vorbehalten hat, nicht warten konnten, den nächsten Blutsverwandten für zur Rache verpflichtet hielten. Ganz alttestamentlich streng(3 Mos. 24, 19) klingt es auch, was der Chor bei Aeschylus(Cho. 296 ff) als uralte Satzung ausspricht:

dvrd iy&S9ςᷣ Xοσοσmꝙς εe⁸ρμσ

FAXσσ ‿ευεαςα˙ειει τονν‿eι‿νεε̈νον

ᷣασονσα μέ e? dνε npus cpοrld Sovlue Anpν τιννιι dpσααανν xaαery, ri*νεένν‿τ μιν˙οοσ τ⁴dε οei.

Worte, bei denen es nicht unnöthig sein dürfte, darauf hinzuweisen, dass sie nicht den Erinnyen, in deren Munde sie für niemanden etwas auffallendes haben möchten, sondern dem Chor angehören, welcher in dieser strengen, blutigen Schlag für blutigen Schlag for- dernden, Vergeltung das Walten der Dike erkennt. Auch den Griechen, wie unserm moder- nen verweichlichten Gefühl, hat diessAuge um Auge, Zahn um Zahn unerträglich grau- sam geklungen, und sie haben nicht umhin gekonnt, diesem strengen Satze die Spitze ab- zubrechen. Es leuchtet ja von selbst ein, dass das ganz unbedingt und ohne Einschrän- kung hingestellte πμρνσαι ovias Poriav Anrpiy rivéro(wie es denn ohne Einschrän- kung hingestellt in seinem vollen Rechte ist) ebenso wohl gegen den Orestes sich wenden muss, wie er das Motiv für den Mord der Mutter daraus entnommen hat; aber diese Con- sequenz haben die Griechen, hat auch Aeschylus nicht zu ertragen vermocht; es ist frei- lich auch eine Consequenz, welche der natürliche Mensch, der bloss das Gesetz hat ohne Verheissung und Evangelium, schlechterdings nicht zu ertragen vermag.

Doch wenden wir uns nach diesen allgemeinen Bemerkungen zum Orestes und un- tersuchen im einzelnen, in welcher Situation er sich in der Sage und bei dem Dichter befindet. Das vergossene Blut fordert das Blut der Klytämnestra, und Orestes ist nach griechischer Vorstellung nach natürlichem Recht und durch die bestimmteste Weisung des Orakels, welche ihm jenes nur einschärft, verpflichtet, die Mutter zu tödten. Das steht