mehr stattzufinden habe, und dass diese Aussetzung— Klasse I und II der Realschule betreffend— im Wintersemester nur auf die erste Stunde zu beschränken sei.
Während der Weihnachtsferien hatte der Rector in Folge eines von Kurfürstlicher Regierung dem Medicinalreferenten bei derselben, Herrn Obermedicinalrath Dr. Lambert ertheilten Auftrages die gesundheitlichen Verhältnisse der Schulen zunächst der Schullocale zu untersuchen, eine schematische Uebersicht der Uuterrichtsräume der Realschule in Beziehung auf Flächenraum, kuhischen Inhalt, Schülerzahl und Lage nach der Hlimmelsgegend aufzustellen und einzureichen.
Bereits seit dem 3. December war Reallehrer Dr. Römer wegen einer nicht unerheblichen Erkrankung an einem typhösen Fieber genõthigt gewesen seine Lehrstunden auszusetzen. Schon von dem Beginne seiner Krankheit an wurde, soweit es ohne bedeutende Störung des Stundenplans möglich war, dafür gesorgt, dass die wichtigsten Unterrichtsgegenstände des Erkrankten auch in fachlicher Beziehung von anderen Lehrern vertreten und dem Lehrplane entsprechend weiter geführt würden. Von Neujahr an erstreckte sich die fachliche Vertretung auf den gesammten dem Reallehrer Dr. Römer durch den Stundenplan zugewiesenen Uaterricht, und es wurden hierdurch selbst- verständlich mehrfache Abänderungen des Stundenplans in Folge von Vertauschungen einiger Lectionen bedingt. Dabei leitete die Voraussetzung, dass der Kranke, welcher sich durch Gottes Hülfe bereits um Neujahr ausser Gefahr befand, doch wahrscheinlich noch das ganze Vierteljahr von Neujahr bis Ostern nöthig haben werde, um sich vollständig zu erholen und zu kräftigen.
Ein Beschluss Kurfärstlicher Stadtschulcommission vom 5. Januar gab dem Rector auf, darüber zu berichten, ob und wie viele Schulzimmer für die Realschule ein dringendes Bedürfniss seien, wenn für alle Klassen und Abtheilungen in dem Schulgebäude selbst in zweckentsprechender Weise gesorgt werden solle.
Derselbe berichtete hierauf am 7. Januar, dass er schon unter dem 24. April 1860 das Bedürfniss von vier weiteren Unterrichtszimmern für die Realschule begründet habe. Da nun seitdem eine damals bloss in Aussicht genommene weitere Parallelklasse wirklich errichtet, und jetzt alle Räume in dem Grade überfüllt seien, dass eine fernere Steigerung der Schülerzahl als Unmöglichkeit erscheine, so müsse er angesichts der ihm gemachten Auflage vier weitere grössere Lehrzimmer in dem städtischen Schulgebäude für ein dringendes Bedürfniss der Realschule erklären.
Ein Beschluss Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 22. Januar erölflnete dem Rector, dass nachdem von der Königlich Preussischen Regierung die Theilnahme der hiesigen Realschule an dem Programmen-Austausch der beiderseitigen Gymnasien nicht zugestanden worden, fortan statt der früher bezeichneten Anzahl nur 76 Exemplare des Programms der Realschule einzusenden erforderlich sei.
Durch einen Besecbluss Kurfürstlicher Regierung vom 4. Februar wurde die Gründung von weiteren fünf Freistellen in der Realschule, deren Verleihung von der Entschliesung der städtischen Behôrden abzuhängen hat, genehmigt.
In der ersten Hälfte des Monats Februar kehrte der beauftragte Reallehrer Pfarrer Wachenfeld


