34
4. Erlass des Präsidiums des hochlöblichen k. k. Landesschulrathes vom 8. März 1895, Z. 55, wonach Sammlungen von Geld- oder anderen wie immer gearteten Beiträgen der Schüler ohne Genehmigung der hohen Lan- desschulbehörde unbedingt und ausnahmslos als verboten zu gelten haben.
5. Erlass des hochlöblichen k. k. Landesschulrathes vom 19. Februar 1895, Z. 5873, laut dessen das hohe k k. Ministerium für Cultus und Unterricht mit dem Erlasse vom 7. Februar I. J., Z. 645, die Verlänge- rung des Mietvertrages, betreffend die Unterbringung der hiesigen Lehr- anstalt im Hause Nr. 217 in Smichow, auf weitere sechs Jahre, d. i. vom 1. October 1895 bis 30. September 1901 genehmigt hat.
6. Erlass des hochlöblichen k. k. Landesschulrathes vom 26. Juni 1895, Z. 22.431, laut dessen Seine Excellenz der Herr k. k. Minister für Cultus und Unterricht mit dem hohen Erlasse vom 10. Juni 1. J., Zahl 11.772, anzuordnen gefunden hat, dass an allen jenen Mittelschulen und ihnen gleichgestellten Lehranstalten, sowie an jenen allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, für welche durch die bestehenden Verordnungen der 15. Juli als Tag des Schuljahresschlusses festgesetzt ist, in diesem Jabre schon am 13. Juli geschlossen werde.
VIII. Schulhygiene.
Veranstaltungen zur Förderung der körperlichen Ausbildung der Schüler.
Über Ansuchen der Direction wurden den Schülern der Anstalt Zahlungsbegünstigungen beim Schleifen, beim Schwimmen und Baden von den betreffenden Besitzern in dankenswerter Weise gewährt.
a) Schleifen. Den Verschleiß der Karten besorgte wie in den Vor- jahren der Verwalter der Schülerlade Herr Professor Braungarten. Das Schlittschuhlaufen wurde von unseren Schülern seur fleißig geübt. An mittellose Schüler konnte eine beträchtliche Anzahl von Schleifkarten unentgeltlich vertheilt werden, da der Verein der deutschen Schulfreunde zum Ankaufe von Schleifkarten für mittellose Zöglinge der hiesigen drei deutschen Lehranstalten 50 fl. gespendet hat.
b) Schwimmen und Baden. Der Besitzer der hiesigen Schwimm- und Badeanstalt Herr Tersch verlieh heuer an Schüler der Anstalt 6 Freiplätze, und zwar drei für den Schwimmunterricht, drei für den Besuch seiner Schwimmanstalt. Der Verein der deutschen Schulfreunde spendete 200 Badekarten für mittellose Schüler. Ein Theil der alljährlich von diesem Vereine unserer Anstalt zugedachten Geldspende wurde für den Schwimmunterricht von 3 Schülern verwendet.
c) Jugendspiele. Das für die hiesigen deutschen Lehranstalten beste- hende Jugendspielcomité, an dessen Spitze der Berichterstatter steht, mietete auch für dieses Jahr den schon seit zwei Jahren benützten Spielplatz auf der Kaiserwiese in der Nähe der Tribune. Die löbl. Direction der böhm. Sparcassa und der Verein der deutschen Schulfreunde förderten diese Spiele durch hochherzige Geldspenden. Die Leitung der Spiele übernahm der Turnlehrer des hiesigen deutschen Turnvereines Albert Kelterborn. Unsere Schüler spielten in der Zeit vom 9. Mai bis zum Schlusse des Schuljahres an zwei Tagen der Woche, Montag und Donnerstag von ½ 6 bis 7 Uhr abends. Es entfielen auf sie 12 Spieltage.


