rationelle Ausgestaltung der Finanztechnik, der auch die materielle Finanzverwaltung charakterisiert. Aber ver- gessen wir eines nicht: während selbst noch in den mittel- alterlichen Städten um diese Zeit und jedenfalls auch in den meisten Territorien die originalen Aufzeichnungen und Rechnungen auch als die endgiltigen und massgeben- den angesehen werden, unterzieht der Tressler seine ersten Aufzeichnungen, die notwendig in jedem Betracht mangelhaft sein mussten, einer genauen Durchsicht und entwertet sie durch Aufnahme in das bequemere und über- sichtlichere Tresslerbuch, dem fortan allein der Charakter eines amtlichen Rechnungsbuches innewohnt. Und erst dadurch wird die Stetigkeit der zentralen Finanzverwaltung möglich gemacht, auch dadurch hat sie einen Schritt vor- wärts zum zentralisierten, modernen Staate hin getan.
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