Aufsatz 
Entstehung und Komposition des Marienburger Tresslerbuches. Ein Beitrag zur Kritik mittelalterlicher Rechnungsbücher
Entstehung
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Erst die nächste Kolumne 264, 125 beginnt wieder mit August 14 und zwar mit einer Rechnung des Hauskomturs von Danzig, die deshalb an den Anfang der Kolumne ge- schoben wurde, weil der Tressler gerne den Anfang einer Rechnung mit dem Beginn einer neuen Kolumne zusammen- fallen lässt. Mit dieser Rechnung werden aber zugleich auch zwei Aufzeichnungen in diese Kolumne übernommen (d. d. August 17), die mit dem Tag gar nichts zu tun haben. Die können sich nur mit der Rechnung, die, wie wir wissen, auf einem losen Zettel für sich stand, hierher verschoben haben, müssen also selber auf einem losen Zettel gestanden haben. Und ein direkter Beweis liegt vor in der Doppelbenutzung von 282, 2426= 290, 3738. 583, 22 24 584, 3 5, in der Einschiebung einervereinzelten eignen Aufzeichnung des Tresslers in eine Rechnung des Vogts von Brattian(301, 34 35) und in der falschen An- ordnung der Rechnung des Hauskomturs von Königsberg (355, 32 356, 10) und der sie einleitenden Bemerkung (356, 11 12). Denn die ist nur so zu erklären: die Rechnung selbst war auf besonderem Zettel aufgezeichnet, ebenso aber auch der einführende Zusatz des Tresslers. Hätte er auf demselben Zettel gestanden wie die vorangehende Rechnung, so hätte ihn der Schreiber nicht fälschlich auf die in der Reinschrift ſolgenden Einträge 356, 11 16 beziehen können. Und dies wird bestätigt durch 344, 27 28. Da ist ein ähnlicher Zusatz des Tresslers zu einer Rechnung des Komturs von Thorn 344, 23 33 mitten in die Rechnung eingeschoben, unzweifel- haft deshalb, weil er dem Schreiber gerade vor die Augen kam, während er die Rechnung abschrieb. In grosser chronologischer Verwirrung befindet sich der Abschnitt 80, 4 26: es folgen aufeinander Juni 17 Juni 29 Juni 30 Juni 29 Juli 12 Juni 29 Juli 13, und erst dann setzt wieder die richtige Chronologie ein, die aber selbst hier wie sonst auch deutlich erkennbar ist. Das rührt aber offenbar daher, dass gleichdatierte Auf- zeichnungen in ähnlicher Reihenfolge früher schon einmal haben benutzt werden müssen. In der Kolumne 58, 1 29