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haben, iſt ſchwer zu entſcheiden, da die Inſchriften hier keinen Anhalt geben. In Lemnos und Imbros wenigſtens ſind alle Perſonen, welche auf den zahlreich erhaltenen Inſchriften dieſer Inſeln vorkommen, atheniſche Bürger von Hephaiſtia oder Myrina, während doch zugleich auch die alten Bewohner von Hephaiſtia und Myrina in den Liſten als tributpflichtige Unterthanen erſcheinen. Sie müſſen alſo mit den atheniſchen Kleruchen zuſammen gewohnt haben, ohne doch mit ihnen eine Gemeinde zu bilden, und haben wohl ungefähr dieſelbe Stellung eingenommen, wie die Metöken in Attika. Ihre Lage wird in ſolchen Gegenden wohl am erträglichſten geweſen ſein, wo ſie das attiſche Element an Kopfzahl bedeutend übertrafen, wie z. B. auf dem thrakiſchen Cherſones. Die Kleruchen mußten ſich, wenn anders ſie ihr attiſches Bürgerrecht wahren wollten, vollkommen rein und unvermiſcht halten. Die Ehe eines Kleruchen mit einer Angehörigen der einheimiſchen Gemeinde bedeutete für die Kinder nach atheniſchem Geſetze unbedingt den Verluſt des Bürgerrechts. Außerdem würden ſie nach Vermiſchung mit der einheimiſchen Bevölkerung nicht immer ſtreng die atheniſchen Intereſſen haben berückſichtigen und vertreten können. Im erſteren Falle mußte den Kleruchen ſelbſt, im zweiten den Athenern viel daran gelegen ſein, daß eine ſolche Vermiſchung nicht ſtattfand. Nur eine einzige ſolche Vermiſchung habe ich, wiewohl ungern, angenommen, nämlich bei Chalkis(ſ. S. 7), weil ich mir ſonſt die Geſchichte der Stadt auf keine andere Weiſe erklären konnte. Übrigens ſagt auch ſchon Böckh bei der Beſprechung von Chalkis, obwohl er an eine Vermiſchung mit der ein⸗ heimiſchen Bevölkerung nicht dachte: Vielleicht ſind die von Perikles vertriebenen Hippoboten teils die Nach— kommen der alten, teils ſogar die atheniſchen Kleruchen ſelbſt, welche abgefallen ſein konnten. Einen ſolchen Abfall halte ich nach allen andern Beiſpielen, die uns lehren, wie feſt die Treue der attiſchen Kleruchen war, für unmöglich und nehme nur an, daß die Nachkommen der früheren Kleruchen, die durch Zwiſchenheiraten ihr attiſches Bürgerrecht und damit auch den Namen von attiſchen Kleruchen ſchon lange verloren hatten, ab⸗ gefallen ſeien. Sie waren dann ſchon vor dem Abfall nicht mehr atheniſche Bürger, ſondern Unterthanen.
Betrachten wir zum Schluß den Wert und die Bedeutung der ganzen Einrichtung, ſo müſſen wir auf der einen Seite den ſtaatsmänniſchen Sinn der Athener anerkennen, die bei dieſen Kolonien nicht mehr, wie bei den früheren, tüchtige attiſche Volkskraft verloren gehen laſſen, ſondern für ihren Staat ſich erhalten wollten. Und ſie haben reichen Nutzen von dieſer Einrichtung genoſſen. Nicht nur militäriſch wichtige Punkte haben ſie ſich dadurch am beſten geſichert, ſondern auch in ſolchen Gegenden Stützpunkte gefunden, die für Einführung von Lebensmitteln, Bauholz, Metall u. ſ. w. für Athen unentbehrlich waren. Später freilich, als ſie in der Leidenſchaft des Augenblicks die frühere planvolle Mäßigung vergaßen, als ſie aus bloßer Rachluſt oder Habgier die alte Bevölkerung verjagten, in die Sklaverei verkauften, töteten, haben ſie andrerſeits ſich auch großen Schaden zugefügt. Denn nicht nur an den Vertriebenen ſelbſt ſchufen ſie ſich unverſöhnliche Feinde, auch im ganzen übrigen Griechenland erweckte ihre Handlungs⸗ weiſe Mitleid mit den Opfern und Furcht vor gleichem Schickſal und infolge davon neuen Haß, der zuletzt faſt das einzige Gefühl der atheniſchen Unterthanen gegen ihre Beherrſcherin war. Wenn die Römer mit ihren Militärkolonien, die ſo oft und mit Recht neben die atheniſchen Kleruchien geſtellt werden(Cicero überſetzt einmal das griechiſche A„oëöxos mit agripeta, de nat. deorum I, 26, 72), mehr Glück hatten, ſo liegt das vor allem daran, daß bei den Römern der Schwerpunkt der politiſchen Entſcheidung im Senat lag, der immer ſeine ruhige und feſte Sicherheit(wenigſtens in den Zeiten, die hier in Frage kommen) bewahrte, bei den Athenern in der wankenden und ſchwankenden Volksverſammlung, die namentlich nach dem Tode des Perikles, von leidenſchaftlichen Führern gelenkt, das rechte Gefühl ſür den wahren Vorteil
des Staates verloren hatte. ————;


