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war die lemniſche Athene, von den lemniſchen Kleruchen der Göttin geweiht(Paus. I, 282). Die Kleruchen nahmen fortwährend teil an den großen Nationalfeſten, den Panathenäen und Dionyſien, durch Feſtgeſandt⸗ ſchaften und Weihgeſchenke(ſ. o. die Stiftungsurkunde von Brea). Aber auf der andern Seite hatten die Kleruchen in religiöſer Beziehung auch auf die Länder Rückſicht zu nehmen, in denen ſie ſich nieder⸗ gelaſſen hatten. Dieſe gehörten andern Göttern, die man nicht vertreiben konnte, wie die alten Einwohner, mit denen man vielmehr ſich möglichſt gut zu ſtellen ſuchen mußte.(Über Samos ſ. Curtius S. 17—21, über Imbros ſ. Conze l. c.) Es ſcheint ſogar, daß die alten Landesgötter, die den Kleruchen nun näher waren, einen höheren Rang einnahmen, als die mitgebrachten atheniſchen.
2. Die Kleruchenſtaaten in ihrem Verhältnis zu Athen.
Hier wirft zunächſt Böckh die wichtige Frage auf, ob die Kleruchen als Bundesgenoſſen, Unter⸗ thanen oder unabhängige Staaten betrachtet worden wären. Foucart antwortet mit Recht: als keines von allen dreien, denn ſie waren atheniſche Bürger. Als Bundesgenoſſen können ſie deshalb nicht an⸗ geſehen werden, weil in dem oben(S. 20) erwähnten Beſchluß unter dem Archontat des Nauſinikos (378/77), wo die Staaten aufgezählt ſind, die dem neuen atheniſchen Seebunde beitraten, Lemnos und Imbros fehlen. Nun waren aber dieſe beiden Inſeln den Athenern durch den Frieden des Antalkidas überlaſſen worden und ſeit dieſem Jahre(387) durch atheniſche Kleruchen beſetzt worden(c. i. a. II, 14), Beweis, daß ſie nicht als Bundesgenoſſen betrachtet wurden. Ebenſo wenig können ſie ganz unabhängig von Athen geweſen ſein, ſo daß ſie auf eigene Fauſt hätten Bündniſſe eingehen, über Krieg und Frieden entſcheiden, überhaupt Maßregeln treffen können, die nicht im Einklang geweſen wären mit den Beſchlüſſen der atheniſchen Volksverſammlung, von der ſie einen Teil bildeten. Sie deshalb als Unterthanen Athens zu betrachten, haben Böckh namentlich die Tributliſten verführt, aus denen es hervorzugehen ſchien, daß auch Kleruchenſtaaten Tribut gezahlt hätten. Neuerdings iſt aber ſeit der richtigeren Zuſammenſtellung der⸗ ſelben durch U. Köhler von A. Kirchhoff feſtgeſtellt worden(ſ. o.), daß attiſche Kleruchenſtaaten niemals Tribut gezahlt haben, was ſchon deshalb ſchwer zu verſtehen wäre, weil ſie ja zu perſönlichem Kriegs⸗ dienſt verpflichtet waren, und ſelbſt von den Bundesgenoſſen diejenigen, welche Kriegsdienſt leiſteten, frei von Tribut waren; vielmehr war die Tributzahlung nur ein Erſatz für die frühere Stellung von Truppen und Schiffen. Kirchhoff, der dieſe Frage zuerſt eingehend behandelt und meines Erachtens endgültig dahin entſchieden hat, daß attiſche Kleruchen niemals Tribut gezahlt haben, führt folgenden Beweis: erſtens Städte wie Eion und Skyros mit altkleruchiſcher Bevölkerung erſcheinen überhaupt nicht in den Tributliſten; zweitens Städte wie Heſtiaia, Aigina, Potidaia, Skione, Torone kommen ſeit Vertreibung der alten Einwohner und Neubeſiedelung durch Athen in den Liſten nicht mehr vor. Wenn drittens andere wie Lemnos und Imbros, Naxos und Andros ſich bis zuletzt in den Liſten vorfinden, ſo wurde dieſer Tribut nicht von den atheniſchen Kleruchen bezahlt, ſondern von den alten Einwohnern, die neben ihnen wohnen geblieben waren. Ja Kirchhoff zieht ſogar aus den häufig vorkommenden Herabſetzungen des Tributs einen Schluß auf die Zeit der Anſiedelung durch Athen, wenn dieſelbe ſonſt nicht überliefert iſt(ſ. oben bei Lemnos und Imbros). Hiergegen ſind freilich, wie Kirchhoff übrigens ſelbſt zugiebt, im einzelnen manche Bedenken zu erheben, während man andrerſeits nicht umhin kann, in der Hauptſache ſeiner Beweisführung zuzuſtimmen, deren Ergebnis ja auch ſonſt der Natur der Sache vollkommen entſpricht. Tribut haben alſo atheniſche Kleruchen nicht gezahlt, weil ſie eben nicht Unterthanen waren, ſondern atheniſche Bürger(daher auch ſo ſelten der Name 217005 Xo¹), die ſich nur dadurch von den übrigen in Attika felbſt lebenden atheniſchen Bürgern unterſchieden, daß ſie zugleich auch noch Bürger einer


