Aufsatz 
Ekkeharti IV. Sangallensis uersus ad picturas domus domini Mogontine : aus dem Codex Sangallensis 393 mit Eckeharts eigenen Glossen / hrsg. und erläutert von Jos. Kieffer
Entstehung
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Am 29. oder 30. August 1009 war der von Erzbischof Willigis(935 1011) in 30 Jahren erbaute Mainzer Dom am Tage seiner Einweihung abgebrannt. Willigis selbst betrieb den Wiederaufbau eifrig und auch unter seinen peiden Nachfolgern auf dem erzbischöflichen Stuhle von Mainz, Erekanbold (1011 1021) und Aribo(1021 1031), hat wohl die Arbeit nicht geruht. Von Aribo wenigstens wissen wir, dass er sich mit dem Plane trug, das Innere des Gotteshauses auszuschmücken. Ein gross- artiger Kreis von Bildern sollte Gegenstände der biblischen Geschichte von Erschaffung der Welt bis zum jüngsten Gericht darstellen und die inneren Wände des Domes zieren, und Ekkehart IV., Mönch von St. Gallen, ¹) seit 1022 oder 1023 Domscholaster in Mainz, erhielt den Auftrag, die erklärenden Inschriften dazu zu dichten. Der Plan Aribo's kam wohl nie zur Ausführung. Der Erzbischof starb am 6. April 1031 auf der Rückk hr von einer römischen Pilgerfahrt zu Como, und Ekkehart kehrte in seine stille Zelle zum hl. Gallus zurück. Dort schrieb er mit eigener Hand diese Verse nebst einer Anzahl anderer von ihm verfassten Gedichte in einen Pergamentcodex ein, welcher noch jetzt in St. Gallen erhalten ist und im Cataloge die Nummer 393 trägt. Dümmler hat J. I. p. 31 unsere Handschrift genau beschrieben, und Hattemer, Denkmale des Mittelalters, I, Tafel IV, bietet ein Facsimile. Die Inschriften nehmen im Cod. 393 die Seiten 197 238 incl. ein, wovon zwei Seiten mit 203 bezeichnet sind. Aus dieser Handschrift hat sie der verstorbene Stiftsbibliothekar in St. Gallen, Herr Professor Fr. Buchegger, für Herrn Regens und Domcapitular Dr. Moufang dahier abgeschrieben, und Herr Dompräbendat Fr. Schneider hat diese Abschrift seinem Abdrucke zu Grunde gelegt.²) Herr Dr. Moufang hat mir dieses Apographon in zuvorkommendster Weise zur Verfügung gestellt. Die Hand- schrift selbst wird, weil sie einzig ganz von der Hand Ekkehart's geschrieben ist, nicht nach Aussen gegeben. Doch war es mir in diesem Frühjahr durch die gütige Erlaubniss des Hochwürdigsten Herrn Bischofs Dr. Greith gestattet und bequem gemacht, in St. Gallen selbst eine von der Buchegger'schen genommene Abschrift zu verbessern resp. zu erweitern. Diese lasse ich mit Ausnahme der willkürlich angewendeten Majuskeln wovon die Ueberschrift ein Beispiel gibt in Folgendem mit allen ortho- graphischen, grammatischen und metrischen Eigenthümlichkeiten abdrucken. Offenbare Schreibfehler, wie federa u. dgl., habe ich übergangen; dagegen, um zu zeigen, dass beide Schreibweisen üblich waren, ae, wo es statt des gebräuchlicherenę auftritt, angegeben; ebenso den willkürlichen Wechsel zwischen i und y. Was die Verbesserungen anbelangt, so konnten an einer sehr grossen Anzahl von Stellen die ursprünglich richtigeren Lesarten hergestellt werden. Erweiterung hat die Schneider'sche Ausgabe in dreifacher Hinsicht erfahren. Zuerst ist es mir gelungen, die Lücken bis auf drei oder, wenn man V. 401 agonista annehmen will, zwei, wo Alles völlig ausradirt ist, zu lesen und zu füllen. Dann ist eine Anzahl von Versen, die von Schneider waren übergangen worden, aufgenommen worden, wodurch sich die Gesammtzahl der Hexameter auf 866 stellt(V. 32= V. 30).²) Endlich erscheinen hier ebenfalls zum ersten Mal die den Text verbessernden(gewöhnlich mit l.= vel versehenen) oder erklärenden Glossen, soweit sie überhaupt noch les- oder lösbar waren. Denn da sie mit der pekannten leicht verblassenden gelben Dinte schlecht geschrieben und oft stark abbreviirt sind, gleicht ihre Lesung nicht selten der Llsung von Rebus. Die, welche nur Wiederholung des undeutlich gewordenen Textes sind, wurden von

¹) vergl. über ihn besonders Dümmler in derZeitschrift für deutsches Alterthum, Bd. XIV. p. 1 73. ²) Schneider,Der dichterische Inschriftenkreis Ekkehart's IV., Anhang zuDer hl. Bardo. Mainz 1871. ³) Dar- nach ist Will,Böhmer's Regesten der Mainzer Erzbisch. p. 162 zu corrigiren, der nach Schneider, Inschr. p. 2, nur 841 Verse angibt.