Aufsatz 
Die Lebensgeschichte der auf Ulmus campestris L. vorkommenden Aphiden-Arten und die Entstehung der durch dieselben bewirkten Missbildungen auf den Blättern / von Hermann Kessler
Entstehung
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von Herbstklassen und Osterklassen nebeneinander in ungleicher Zahl, weitere Missstände her- vorriefen, so schien es gerathen, für jetzt die Einrichtung wieder aufzugeben.

Diese Uebelstände traten um so schärfer hervor infolge der fast in allen Klassen vorhandenen Ueberfüllung. Die letztere sowol, wie die dermalige Ausdehnung der Schule überhaupt müssen als ein Nothstand bezeichnet werden, der dringend in einer oder der anderen Weise der Abhülfe bedarf. Die beantragte Errichtung einer zweiten höheren Bürgerschule in hiesiger Stadt scheint im Augenblicke noch wenig Aussicht auf Verwirklichung zu haben. Leider muss zugestanden werden, dass das Be- dürfniss dazu in dem Grade, wie es da ist, noch nicht vorhanden sein würde, wenn nur solche Eltern ihre Söhne der höheren Bürgerschule zuführten, die wenigstens die Absicht haben, dieselben bis Prima die Schule besuchen zu lassen. Denn wenn auch einerseits in dem starken Zudrang ein erfreulicher Beweis ebenso von dem Vertrauen zu der Schule, wie von dem Bestreben der Eltern, ihren Söhnen eine gute, über die der Volksschule hinausgehende Ausbildung geben zu lassen, gefunden werden muss, so kann doch nicht geläugnet werden, dass Schüler, die kaum bis Quarta, vielleicht sogar nur bis Quinta kommen, um dann mit der Confirmation die Schule zu verlassen, besser gethan hätten, sich wenigstens die abgeschlossene Schulbildung einer guten Volksschule zu erwerben. Nur wenn Verhältnisse, die nicht vorausgesehen werden konnten, wie Tod des Vaters oder beider Eltern, oder sonstige Familienverhältnisse einen Schüler dazu zwingen, gegen den ursprünglichen Plan mit der Confirmation abzugehen, dann kann Niemand ein Vorwurf gemacht werden. Für solche Fälle sind aber auch Freistellen und andere Unterstützungen vorhanden.

Doppelt Unrecht thun aber Eltern möchte diese Mahnung nicht unbeachtet bleiben die ihren Söhnen zu Hause keine Zeit lassen, die Schularbeiten anzufertigen, sondern sie schon förmlich als Gehülfen im Hause oder gar im Geschäfte benutzen. Solche müssen die Verantwortung allein tragen, wenn die Schule sich genöthigt sieht, von dem ihr nach§. 9 der Gesetze zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, nemlich Schüler, welche nach zweijährigem Besuche einer Klasse nicht für die höhere Klasse reif geworden sind, von dem ferneren Besuche der Anstalt auszuschliessen. Und die Schule wird sich umsomehr dazu genöthigt sehen, als nach Aufhebung der Herbstklassen wieder wie früher nur einmal im Jahre Versetzung in höhere Klassen stattfinden kann. Ausserdem verlangt es auch die Ge- rechtigkeit denen gegenüber, die trotz gut bestandener Aufnahmeprüfung wegen Ueberfüllung der betreffenden Klasse sonst abgewiesen werden müssten.

Denn wie oben bèmerkt, hat dieses Verfahren auch in dem jetzt zu Ende gehenden Schuljahre wieder auf 46 angemeldete Schüler Anwendung finden müssen, und auch schon bei Beginn des kommenden Schuljahres wird es sich voraussichtlich leider nicht vermeiden lassen; im Laufe des letzteren, insbesondere auch nächsten Herbst, werden wahrscheinlich gar keine, jedenfalls keine nennenswerthe Anzall neuer Schüler Aufnahme finden können.

Gassel, 30. März 1878.

Der Rector der höheren Bürgerschule:

Prof. Dr. Buderus.

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