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1859, habe er im Namen des genanuten Lehrercollegiums bei dem damaligen Kurfürstlichen Ministerium des Innern eine Annäherung der Organisation unserer Realschule an die Orga- nisation der Realschulen im Königreiche Preussen beantragt. Das Kurfürstliche Ministerium des Innern habe aber auf diesen Antrag unter dem 8. Mai 1862 einen abschläglichen Bescheid ertheilt. Und selbst bereits mehrere Jahre vor dem Erscheinen der Unterrichtsordnung, nämlich am 15. April 1856, habe er bei derselben höchsten Staatsbehörde den Antrag auf Einführung des Unterrichts im Lateinischen in unsere Realschule eingebracht, es sei ihm aber in Gemässheit eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 20. December 1856 eröffnet worden, dass die Einführung der lateinischen Sprache in unsere Schule weder als eines obligatorischen noch als eines facultativen Lehrobjects angemessen befunden werde. Es werde wohl keines Beweises bedürfen, dass wenn solche Anträge zu ihrer Zeit die Ge- nehmigung der Behörden gefunden hätten, die hiesige Realschule jetzt wahrscheinlich einen Standpunkt einnähme, welcher die Anerkennung derselben als einer Realschule erster Ordnung nicht erst von einem auf eine ganze Reihe von Jahren hin sich erstreckenden Umbildungs- processe abhängig erscheinen liesse.
Der Bericht des Rectors stellte sodann als Ziel der jetzt in Angriff zu nehmenden Um- bildung eine Realschule erster Ordnung auf. Ein solches Ziel scheine nicht allein die Ehre und Grösse unserer Stadt, sondern auch die Eigenschaft derselben als Hauptstadt einer grös- seren Provinz gebieterisch zu fordern. Hierdurch werde indessen nicht ausgeschlossen, dass schon geraume Zeit vor der Erreichung des genannten Zieles die Anerkennung unserer Schule als einer Realschule zweiter Ordnung stattfinden könne, und dass ohne jenes Ziel aus dem Auge zu verlieren, zunächst dieses erstrebt werde.
Für den Augenblick erheische das dringendste Bedürfniss die Einführung des Lateini- schen als obligatorischen Unterrichtsgegenstandes und die Hinzufügung einer weiteren Stufen- klasse. Die letztere werde auf die einfachste Weise durch Zerlegung der jetzigen dritten Klasse in zwei Stufenklassen zu gewinnen sein. Die ganze Anstalt werde dann aus sechs Realklassen und einer dreiklassigen Vorschule bestehen. Von den sechs Realklassen würden die drei oberen im nächsten Schuljahre noch die bisherige Organisation bebalten, die drei folgenden aber der Quarta, Quinta und Sexta einer normalen Realschule entsprechend ein- zurichten sein.
Endlich wies auch der Bericht noch nach, dass um den augenblicklichen dringendsten Bedürfnissen zu genügen, weder eine Vermehrung der jetzt vorhandenen vierzehn Klassencötus noch eine Verstärkung des Lehrerpersonals nöthig sei, vorausgesetzt, dass die eine weitere bereits im Mai beantragte Lehrkraft, bei welcher man nunmehr besonders auf philologische Bildung zu sehen haben werde, Bewilligung erhalte.
Etwa zwei Monate nach Erstattung dieses Berichts las man in den hiesigen öffentlichen


