Aufsatz 
Die Schlupfwespen Campoplex argentatus Gravenhorst und Diospilus oleraceus Haliday sowie deren Wohnungsthiere in ihrer Entwicklungsgeschichte / von H. F. Kessler
Entstehung
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55 Cf. Unterrichts- und Prüfungs-Ordnung der Realschulen und höheren Bür- gerschulen, Berlin 1859, Wiese, das höhere Schulwesen in Preussen, Berlin 1864.

Vorzugsweise werden sich die Realschulen 2. Ordnung, die rücksichtlich der Unterrichts-

gegenstände und der darauf zu verwendenden Zeit grössere Freiheit als die Realschulen

1. Ordnung haben und bei deren Organisationsplan deshalb die localen Bedürfnisse

mehr Beachtung finden können, zur Einführung empfehlen.

Die Regierung hierselbst(zu Marburg, Fulda, Hanau) wird daher alsbald in Er- wügung ziehen, in welchen Städten des Regierungsbezirks Realschulen 1. oder 2. Ord- nung oder auch höhere Bürgerschulen mit der Berechtigung zu gültigen Abgangsprü- fungen Bedürfniss sind, und zur Umbildung der daselbst bisher bestandenen Realschulen in die höheren die erforderliche Einleitung treffen, die Lehr- und Unterrichtspläne dem- nächst aber anher einreichen.

Eine solche neue Organisation wird zugleich nothwendig die Folge haben, dass die gegenwürtigen Realschulen nach Herstellung der höheren als solche nicht mehr an- gesehen und deshalb auch diesen Namen nicht mehr führen werden können. Diese Schulen werden fernerhin nur als gewöhnliche Bürgerschulen mit denen zum Theil Progymnasialklassen verbunden sind zu betrachten sein, und es wird demnächst die Frage entstehen, ob es sich nicht empfehlen würde, die oberen Klassen dieser Schulen als höhere Klassen der Volksschule des betreffenden Orts mit dieser zu vereinigen.

Zur Gründung neuer Realschulen mit der bisherigen Organisation kann selbst- verständlich eine Unterstützung aus Staatsmitteln nicht mehr gewährt werden.

Im Auftrage: Mittler.

Der Rector konnte den von ihm geforderten Bericht schon am 28. November erstatten, da es für ihn der Vorstudien über die Organisation der Realschulen in Preussen nicht mehr bedurfte, da er vorsorglich sich bereits durch eine umfassende Umfrage Kenntniss von den Wünschen der Eltern unserer Schüler in Betreff der Einführung des Unterrichts im Latei- nischen verschafft hatte, und da er sein Gewissen zu beschweren fürchtete, wenn er die Ent- scheidung einer Angelegenheit, welche ihm schon seit länger als zehn Jahren Herzenssache ist, unnöthigerweise auch nur um einen einzigen Tag verzögerte.

Der Rector wies im Eingange seines Berichtes nach, dass das beklagenswerthe Zurück- pleiben der hiesigen Realschule hinter den Forderungen der Zeit und den Ansprüchen, welche schon längst in der Preussischen Monarchie an Bildungsanstalten dieses Namens gemacht werden, weder von ihm noch von dem Lehrercollegium unserer Schule verschuldet worden sei. Denn schon wenige Wochen nach der Veröffentlichung der jetzt für die Realschulen

preussens massgebenden Unterrichtsordnung vom 6. October 1859, nämlich am 24. November 4