b. Regeln für die Neuanlage von Spielplätzen.
Bezüglich der Neuanlage eines Spielplatzes ist Folgendes zu bemerken: Der Spielplatz muss möglichst im Freien liegen oder doch mindestens vom Strassenverkehr abgeschlossen sein, denn gar mannigfache Gefahren für Leib und Seele birgt dieser für die Jugend. Er soll gross und eben sein, um der Jugend Platz zum Austummeln zu gewähren. Er darf auch nicht zu weit von den Wohnungen der Schüler entfernt liegen damit diese nicht schon auf dem Hinwege einen Teil ihrer Kraft ver- brauchen oder zu Unarten verführt werden. Die Poesie des Spiels verlangt allerdings einen Ort, wo die Nüchternheit des alltäglichen Lebens zurücktritt, einen weiten Plan, wo Hain, Gebüsch, Dickicht und offene Raume anzutreffen sind; aber wir können zufrieden sein, wenn wir einen ebenen Rasenplatz oder eine mit klarem Kies bedeckte Fläche in freier, nicht allzuweit entfernter Lage als Spielplatz zur Ver- fügung haben. Eine verschliessbare Hütte zur Aufbewahrung der Spielgeräte und zur Unterkunft bei plötzlich eintretendem Regenwetter ist erwünscht; notwendig ist eine einfache Trinkgelegenheit auf jedem Spielplatz nebst einer Bedürfnisanstalt.
Als erstrebenswertes Ideal muss es bezeichnet werden, dass bei der Neuanlage von Schulhäusern hinter dem Schulgebaude nicht nur eine Turnhalle, sondern auch ein überdachter Turnplatz, ein Rasen- platz für Spiele und ein besonderer Tennisplatz seine Stelle finde.
IV. Daer Spielbetrieb an der éheven Mädehensehule zu Mainz.
Die Höhere Mädchenschule war die erste Schule in Mainz und vielleicht die erste in ganz Hessen, welche das Jugendspiel in geordnete Pflege nahm.
Im Jahre 1895 wurde zunächst jeder der vier obersten Klassen einmal wöchentlich Gelegenheit geboten zu 1 ½ stündigem Spielen im Schulhofe, eine Massregel, welche im Jahre 1899 auf die sechs oberen Klassen ausgedehnt wurde. Für die meisten Spiele ist der Schulhof ausreichend, nur bei einzelnen wäre ein grösserer Platz wünschenswert.
Die Grösse unseres Hofes beträgt 690 qm. Spielleiter sind ausreichend vorhanden. Als Honorar wurden für die 1 ½ stündige Spielzeit 3 Mark bewilligt.(Seit 1898.) Die vorhandenen Spielgeräte ge- statten eine reiche Abwechselung in den Spielen.
Im allgemeinen besuchen die Kinder am liebsten und zahlreichsten die Spielstunden, die von ihrem Lehrer(Lehrerin) im Anschluss an den Nachmittagsunterricht erteilt werden.
Bis jetzt gab es bei uns noch keine ernstere Verletzung, keinen schweren Unfall.
a. Der Spielbetrieb im lahre 1899/1900.
Die Klassen 1— 6, mit ihren Parallelklassen vereint, hatten wöchentlich je einmal 1 ½ Spiel- stunden.— Das Jahr 1899/1900 brachte im ganzen 102 Spieltage; davon kamen 17 Spieltage durch- schnittlich auf jede Klasse. Die Zahl der Spielenden belief sich auf 2346; 23 Teilnehmer kamen durch- schnittlich von jeder Klasse auf 1 Spieltag.
Hofraum= 690 qkm: 23= 30 qm rund auf eine Schülerin.
Die Klassen 1— 6 haben zusammen 325— 20*)= 305 turnende Schülerinnen; durchschnittlich jede Klasse(a+ b) 50, davon spielten durchschnittlich 23= 46%.
In einigen Klassen war der Besuch der Spielstunde stärker, in anderen geringer. Namentlich das Baden hält viele davon ab.
*) 20 Schülerinnen sind in diesen Klassen vom Turnen befreit.


