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VII. Beginn des neuen Schuljahres.
Für den Beginn des neuen Schuljahres iſt folgende Anordnung getroffen. Am 30. September und 1. October werden Vormittags unter entſprechender Mitbetheiligung der Klaſſenführer von 9—12 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler unter Vorlegung des Geburtsſcheines und letzten Schulzeugniſſes von der Direction im Conferenzzimmer entgegen⸗ genommen. Am 2. October werden von Morgens 8 Uhr an die Prüfungen der neuangemeldeten und der Behufs der Aſcen⸗ ſion noch nachzuprüfenden Schüler abgehalten. Am 3. October beginnt der Unterricht. Als Normaljahr für die Aufnahme neuer Schüler gilt das zurückgelegte zehnte Lebensjahr. Diejenigen, welche in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, müſſen, außer den ihrem Alter entſprechenden Religionskenntniſſen, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen, ſowie Kenntniß der vier Species in ganzen unbenannten und benannten Zahlen beſitzen. Anderweitige Kenntniſſe werden durchaus nicht verlangt; um ſo mehr muß darauf gehalten werden, daß die genannten Elementar⸗Kenntniſſe, oder vielmehr, was nicht genug hervor⸗ gehoben werden kann, Elementar⸗Uebungen, hinreichend vorhanden ſind. Ob ſie vorhanden, können am beſten diejenigen Anſtalten überſehen, woraus der Schüler zum Gymnaſium übergeht; es wird daher immer mit Dank anerkannt werden, wenn dieſelben in dem betreffenden Schulzeugniſſe unter einer beſonderen Rubrik die Befähigung für Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums durch ein Prädikat bezeichnen wollten, wodurch denn auch die Eltern der nicht Befähigten frühzeitig von der Anmeldung zum Gymnaſium abgemahnt würden.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums.
In Stellvertretung: Profeſſor Hennes.


