Aufsatz 
Unsere Vorfahren. Rede gehalten bei der Schlußfeier des Schuljahres 1876/77 / Jakob Keller
Entstehung
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II. Nachricht über die öffentlichen Prüfungen.

Donnerſtag den 29. Auguſt: Prüfung der Realſchule I. Ord.

Vormittags von 8 Uhr: Sexta: Rechnen(Keilmann); Quinta: Latein(Beck); Quarta: Geo⸗ graphie(Preiſer); Tertia: Geſchichte und Latein(Keller); Unter⸗Secunda: Deutſch(Denk). Nachmittags von 3 Uhr: Ober⸗Secunda: Franzöſiſch und Engliſch(Simon); Prima: Ge⸗ ſchichte(Höfner), Phyſik und Mathematik(Albert). Samſtag den 31. Auguſt: Prüfung der Realſchule II. Ord. Vormittags von 8 Uhr: Sechſte Klaſſe: Geographie(Häling); Fünfte Klaſſe: Geometrie (Reeb); Vierte Klaſſe: Arithmetik(Heinrichs); Dritte Klaſſe: Botanik(Schäfer), Deutſch (Preiſer); Zweite Klaſſe: Geſchichte und Franzöſiſch(Manefeld); Erſte Klaſſe: Fran⸗ zöſiſch und Engliſch(Kölſch), Algebra(Reeb). Nachmittags von 3 Uhr: Geſangsvortrag; Deklamation; Entlaſſung der Abiturienten.

III. Belianntmachung über Zeit und Bedingungen zur Aufnahme in die Anſtalt.

Das Schuljahr 1878 79 beginnt Dienſtag am 1. October. Die Anmeldungen haben zu erfolgen im Realſchulgebäude Montag den 30. September von Morgens 8 Uhr und Nachmittags 3 Uhr.

Die Aufnahmeprüfungen finden Mittwoch den 2. October von 9 bis 12 Uhr ſtatt.

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten (4 Species) beſitzen. Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände, worüber eine Prüfung entſcheidet.

Außer dem Zeugniß über den letzten Schulbeſuch iſt ein Geburts⸗ oder Taufſchein ſowie ein Impfſchein beizubringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich für Schüler der Sexta und Quinta I. O., ſowie für Klaſſe 6 und 5 II. O. 60 Mark; für Quarta und Tertia I. O., ſowie für Klaſſe 4 und 3 II. O. 72 Mark; für Secunda und Prima I. O., ſowie für Klaſſe 2 und 1 II. O. 84 Mark, und wird in viertel⸗ jährigen Beträgen zu Anfang jeden Quartals an den Einnehmer des Realſchulfonds, Große Bleiche 27, entrichtet. Von Brüdern, welche die Realſchule beſuchen, wird dem Zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem Dritten und Folgenden die Hälfte deſſelben erlaſſen.