Aufsatz 
Unsere Vorfahren. Rede gehalten bei der Schlußfeier des Schuljahres 1876/77 / Jakob Keller
Entstehung
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Rögner, Otto. Roſendorn, Joſeph. Sauer, Peter. Schäfer, Andreas. Schierling, Georg.

Schley, Otto, Kaſtel.

Schönhals, Jean. Schultheis, Anton.

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Schweikart, Friedrich.

Secker, Jakob. Sichel, Albert. Sieben, Martin. Spanner, Rudolph. Stern, Otto. Strauß, Bertram. Sturm, Jakob.

Thiery, Anton.

von Touſſaint, Ludwig.

Ullmann, Karl.

Vögler, Philipp.

Werner, Franz, Weiſenau.

Wilquet, Friedrich.

Wolf, Siegfried. 70.Zimmermann, Gg., Guſtavsburg.

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4. Chronik der Anſtalt.

Amtliche Mittheilungen.

Durch die hohen Verfügungen Großherzogl. Miniſteriums vom 17. und 20. April l. J. iſt den proviſoriſch an der Realſchule verwendeten Gymnaſiallehramts⸗Aſpiranten Dr. M. Hölzl und Chr. W. Horixy die nachgeſuchte Enthebung von ihrer bisherigen Stellung bewilligt worden.

Durch hohe Verfügung Großherzogl. Miniſteriums vom 15. April wurde dem Gymnaſial⸗ und Realſchullehramts⸗Aſpiranten Dr. Auguſt Nies die Verwaltung einer Lehrſtelle an der Realſchule übertragen. Derſelbe iſt geboren zu Gießen am 25. Januar 1854, erledigte daſelbſt das Gymna⸗ ſium, ſtudirte an der Landesuniverſität und beſtand am 28. Februar 1877 das Fakultätsexamen für das Lehrfach in Phyſik, Chemie und in den beſchreibenden Naturwiſſenſchaften.

Am 16. April wurde in derſelben Weiſe der Gymnaſial⸗ und Realſchullehramts⸗Aſpirant Karl Beck an die Realſchule berufen. Geboren am 26. November 1855 zu Gießen, beſuchte er dort und ſpäter zu Mainz das Gymnaſium, erledigte an letzterem die Maturitätsprüfung und ſtudirte in Gießen, woſelbſt er am 31. Mai 1878 das Fakultätsexamen für das Lehrfach in klaſſiſcher Philo⸗ logie, Deutſch und Geſchichte ablegte.

Nachfolgende Bekanntmachung iſt hoher Verfügung Großherzogl. Miniſteriums zufolge in der Darmſtädter Zeitung und in den hieſigen Blättern erlaſſen worden:

Bekanntmachung, die Anerkennung der Großh. Realſchule zu WMainz als Realſchule I. Ordnung betr.

Laut Bekanntmachung des Reichskanzler⸗Amtes vom 22. März 1877 veröffentlicht in Nr. 12 des Centralblatts für das deutſche Reich von 1877 iſt die Großh. Realſchule zu Mainz als Real⸗ ſchule I. Ordnung in das Verzeichniß derjenigen Lehranſtalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche Beſuch der zweiten Klaſſe zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt genügt.

Zugleich ſind der genannten Anſtalt hinſichtlich ds Militär⸗, Marine⸗ und Poſtdienſtes auch die übrigen Berechtigungen beigelegt worden, welche den Königl. Preuß. Realſchulen I. Ordnung und den ihnen gleichgeſtellten Lehranſtalten anderer Bundesſtaaten zuſtehen.

Der Großh. Realſchule zu Mainz ſind hiernach folgende Berechtigungen verliehen:

I. Der Erwerb eines Maturitäts⸗Zeugniſſes gewährt. 1) Befreiung vom Portepéefähnrichs⸗Examen für den Dienſt auf Avancement in der Armee; 2) die Befähigung zur Aufnahme in das reitende Feldjägercorps;