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Aber wie bestimmt, klar und umfassend immerhin die Forderung, mit welche er ein Gesetz an die Aufgabe einer Lehr- und Erziehungsanstalt herantritt, sein mag, so bleibt diese Forderung doch willkürlicher Deutung augesetzt, wenn nicht eine von richtiger Erkenntniss eingegebene Interpretation einen jeden Schatten zerstreut, unter welchem das Vorurtheil in entgegengesetzter Richtung wirken könnte. Aus diesem Grunde ist es ein gar ernstes Anliegen derjenigen Männer, die so recht eigentlich berufen sind im Dienste der Menschheit überhaupt und ihres Volkes insbesondere thätig zu sein, der Lehrer und Erzieher, mit aller Gewissenhaftigkeit die Grundsätze zu prüfen, nach denen sie die Jugend der Wohlthat einer würdigen religiös-sittlichen, geistigen und nationalen Bildung theilhaftig zu machen gedenken. 1 1. Religiös-sittliche Bildung.
Die Bedingungen, unter welchen eine Sache in den Augen eines denkenden Menschen werthvoll und bedeutsam zu sein pflegt, sind diese: es muss fürs Erste in der Natur und dem Wesen der Sache selbst Werth und Bedeutung liegen; sodann müssen wir in unserer eigenen Natur jene Empfänglichkeit besitzen, die zur gehörigen Würdigung dieses Werthes und dieser Bedeutung unerlässlich erscheint. Bietet demnach auf der einen Seite der Inhalt einer Sache dem vernünftigen Denken und richtigen Empfinden keine hinlängliche Nahrung, so mag es wohl geschehen, dass eine geistreiche Auffassung, verbunden mit einer geschickten und gewandten Behandlung, diese Sache zum Gegenstande der Unterhaltung, ja selbst der vorübergehenden Bewunderung und Begeisterung erhebe. Dass jedoch die Sache dem zur geistigen Mündigkeit gelangenden Menschen ein bleibendes Interesse biete; dass das Denken und Empfinden desselben sich mächtig von ihr anziehen lasse, sich in sie vertiefe, in ihr Läuterung und Kräftigung suche; dass sie ihm werth erscheine, in dem grossen Kampfe des Lebens erster Antrieb und letzes Ziel zu sein: das vermag die geistreichste Auffassung, die geschickteste und gewandteste Behandlung nicht ins Werk zu setzen. Denn keiner Kunst, keiner Ueberredung wird es jemals gelingen, die Vernunft an den Cultus einer Sache zu fesseln, die nicht in sich selbst die Bedingungen des ewig Wahren, Guten und Schönen birgt. Auf der anderen Seite aber, wenn wir nämlich in unserer eigenen Natur keine Verwandtschaft mit dem Wesen einer Sache erblicken, wenn sich in unserem Denken und Empfinden keine Anknüpfungspunkte für deren Aufnahme und Werthschätzung auffinden lassen, dann ist und bleibt uns die Sache gleichgültig, wie gross auch ihr Werth und ihre Bedeutung sein möge. Denn keine Schilderung ist im Stande, den Blinden zur Bewunderung der Schönheit von Formen und Farben, den Tauben zum Entzücken über herzergreifende Melodien hinzureissen: es entbehren ja diese Unglücklichen eben jene Sinne, deren Besitz allein sie für solche Genüsse empfänglich, für solches Urtheil geschickt machen könnte.
Machen wir nun von dem Gesagten eine Anwendung auf eine Sache, die uns zunächst beschäftigen soll, auf die religiös-sittliche Bildung der Jugend, so kann und darf uns auch hier keine Frage wichtiger erscheinen, als eben jene beiden: Sind die Gegenstände, auf welche sich die religiös-sittliche Bildung eines Menschen erstreckt, von der Beschaffenheit,


