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3. Disriplin.
Im Allgemeinen waren Fleiß und Betragen der Zöglinge recht gut; ein Schüler ließ ſich jedoch mehrere kleine Diebſtähle zu Schulden kommen. Die häuslichen Beſuche wurden von Seiten der Lehrer, wie vorgeſchrieben, fortgeſetzt.
4. Geſundheitszuſtand.
Der Geſundheitszuſtand der fungirenden Lehrer war im ganzen Schuljahre, Gott ſei Dank! recht erfreulich, dasſelbe kann auch von den Schülern bis auf ein Mädchen geſagt werden, welches in den Herbſtferien bei ſeinen Eltern zu Hauſe erkrankte und erſt am 20. Febr. d. J. wieder in die Anſtalt zurückgebracht werden konnte.
II. Geſchichte der Anſtalt.
Am 19. Mai 1864 wurde die Frühlingsprüfung unter Leitung des Herrn Geheimen⸗ Regierungsrathes Dr. Firnhaber abgehalten. Nach derſelben wurden 9 Zöglinge der I. Klaſſe, 4 Knaben und 5 Mädchen, nach dem Maß der erlangten Kenntniſſe und Fertig⸗ keiten mit den Prädikaten: 3 als gut, 5 als genügend und 1 als zum Theil genügend ent⸗ laſſen.
Am 2. Juni begann das neue Schuljahr und wurden an dieſem Tage 14 Kinder, 7 Knaben und 7 Mädchen, in die Anſtalt aufgenommen. Ein Knabe davon, welcher 4 Jahre lang die Elementarſchule zu Wiesbaden beſucht hatte, jedoch daſelbſt wegen mangelhaften Ge⸗ hörs dem Unterrichte nicht mehr zu folgen vermochte, konnte wegen ſeiner erlangten Vorbildung in die III. Klaſſe aufgenommen werden. Ein anderer Knabe, welcher von Hilfslehrer Marx durch Privatunterricht während eines Jahres vorbereitet war, wurde in die IV. Klaſſe auf⸗ genommen. Zu dieſen 14 Zöglingen kam noch mit dem 1. November die Taubſtumme Anna Maria Jakob aus Fraugrund⸗Hof bei Aſchaffenburg, womit die ganze Schülerzahl auf 52 ſtieg.
2 Schüler der V. Klaſſe, 1 Knabe und 1 Mädchen, konnten wegen ſehr geringer Fort⸗ ſchritte nicht in eine höhere Klaſſe aufrücken; ſie mußten den Curſus in der V. Klaſſe noch einmal durchmachen.
Am 15. Juni wurde das Stiftungsfeſt der Anſtalt, am 24. Juli das Geburtsfeſt Sr. Hoheit des Herzogs und am 21. Auguſt das Jubiläumsfeſt Höchſtdesſelben gefeiert.
Die größere, mehrtägige Reiſe mit den älteren Zöglingen der Anſtalt mußte in dieſem Jahre wegen der Krankheit des Oberlehrers Deuſſer und der dadurch fehlenden Lehrkraft unterbleiben.
Die Herbſtprüfung wurde am 10. October abgehalten und begann danach das Winter⸗ ſemeſter am 2. November.
Durch Reſcript Herzoglicher Landesregierung vom 8. November 1864 ad. Num. Reg. 33980 wurde der Lehrgehilfe Wehrheim von Wallmerod zur Aushilfe an das Taubſtum⸗ men⸗Inſtitut dirigirt. Es konnte demſelben von Neujahr an die V. Klaſſe zum Unterrichte überwieſen werden.
Dem von Seiten des Lehrercollegiums geſtellten Antrage gemäß, eine Lehrerin am Taub⸗ ſtummen⸗Inſtitut anzuſtellen, war die Direction im Anfang November beauftragt worden, folgende Aufforderung in der Landeszeitung ergehen zu laſſen:
„Es wird beabſichtigt, am hieſigen Taubſtummen⸗Inſtitut eine Lehrerin anzuſtellen, welche, abgeſehen von der Ueberwachung der Mädchen während der unterrichtsfreien Zeit und deren Be⸗ ſchäftigung mit nützlichen Arbeiten, den Unterricht in den unteren Klaſſen mitzuübernehmen hat.


