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6. Muſu k. . 1. Geſang. III. Kl. 3 St. Die Elemente des Geſangs; mehrſtimmige leichte Choräle und Lieder; Memoriren ausgeſuchter Choralmelodien. 7 II. u. I. Kl. 2 St. Mehrſtimmige Geſänge, Motetten, Chöre ꝛc. ꝛc. II. u. I. Kl. 2 St. Choralgeſang mit und ohne Orgelbegleitung; Memoriren der bekannteſten Choralmelodien. Reſponſorien und mehrſtimmige Choräle. I. Kl. 1 St. Methodiſche und praktiſche Anleitung zum Ertheilen des Geſangunterrichts in der Elementarſchule. Das Vorſingen wurde in der Kirche und bei den Schulandachten geübt.
2. Orgel.
III. Kl. 2 St. in 2 Abthl. Leichte Choräle; Pedalübungen.
II. Kl. 2 St. in 2 Abthl. Choräle und leichte Präludien mit Pedal.
I. Kl. 2 St. in 2 Abthl. Choräle und Vor⸗ und Nachſpiele; das Trioſpiel; größere und ſchwierigere Orgelſtücke, Orgelſonaten ꝛc. c. mit den Geubteren. Belehrung über den Bau und die Behandlung der Orgel.— Außerdem übten ſich die Zöglinge aller Klaſſen regelmäßig privatim auf der Orgel. dei den Morgen⸗ und Abendandachten, ſowie bei dem öffentlichen Gottesdienſte, ſpielten die Seminariſten der I. Kl. abwechſelnd
die Orgel. 3. Clavier. III., II. u. I. Kl. jede 2 St. in 2 Abthl. Klavierſtücke, der Fertigkeit des Einzelnen entſprechend. 4. Violine.
III., II. u. I. Kl. jede wöchentlich 1 St. Feye. d. Turnen. Im Sommer wöchentlich 2 Stunden. Breidenſtein.
3. Disciplin.
Der unter den Zöglingen des Seminars Herrſchaft habende Geiſt mußte das Lehrer⸗ collegium befriedigen, weil es der Geiſt des Gehorſams, des Fleißes und der Unverdroſſenheit war. Zu verſchärften disciplinariſchen Einſchreitungen wurde keine Veranlaſſung gegeben. Die noch vor dem Abſchluſſe des vorigen Schuljahres an den Tag getretene ſittliche Schwankung eines ſchwächeren Zöglings machte deſſen weitere halbjährige Zurückhaltung in Kl. I. räthlich. Die nach den Grundſätzen einer verhütenden Pädagogik getroffenen pädagogiſchen Einrichtungen bewähren ſich zur Feſthaltung des guten Gemeingeiſtes als ausgiebig. Beſonderes Augenmerk wird in dieſer Beziehung der Gründung von Kameradſchaften bei Logiswahl der Zöglinge erſter Klaſſe in der Stadt gewidmet. Wiederholt werden deßhalb auch alle Koſtwirthe und Zöglinge darauf aufmerkſam gemacht, daß vor Genehmigung des Directors keine vorläufige Miethe eine Gültigkeit hat, und daß ſelbſt der ſchriftliche Miethkontrakt durch irgend welche Anzeichen ſittlichen Verkommens des Seminariſten ſofort ſeine fernere Gültigkeit verliert; indem bedenkliche Unmündigkeitserweiſungen eines aus dem Internate Entlaſſenen ſogleich deſſen wei— tere Rückziehung in das Internat dringend gebieten.
4. Geſundheitszuſtand.
Der Geſundheitszuſtand der Lehrer und Zöglinge war im Allgemeinen ein erwünſchter, ſodaß nur ſelten der Unterricht bei Einzelnen eine Unterbrechung erfuhr. Die vierzehntägige
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