Ueber deutſche Orthographie. Gutachten vom Seminardirektor J. Kehrein.
Motto:
Multa renascentur, quæ jam cecidere, cadentque
Quæ nunc sunt in honore vocabula, si volet usus,
Quem penes arbitrium est et jus et norma loquendi. Hor. 4. P. 70—72.
Viel abgeſtorbne Wörter werden wieder
Ins Leben kehren, viele andre fallen,
Die jetzt in Ehren ſind, ſo wie der Brauch
Es fügen wird, bei welchem doch zuletzt
Allein die Macht, hierin Geſetz zu geben, ſtebt. Wielands Ueberſetzung.
Wer fertig iſt, dem iſt nichts recht zu machen;
Ein Werdender wird immer dankbar ſein. Göthe, Fauſt I.
Einleitung.
Es zeugt von großer Unkenntniß der geſchichtlichen Entwickelung unſerer Sprache, wenn man hier und da behaupten hört, früher habe eine feſte, geregelte Orthographie geherrſcht, heute dagegen herrſche eine wahre Willkür, ein bunter Wirrwarr.
Im Gothiſchen(4. Jahrh.) kann im Ganzen nur von einer Schreibweiſe die Rede ſein, da uns nur das Werk eines Schriftſtellers, und dieſes nicht einmal vollſtändig, erhalten iſt. Anders geſtaltet ſich ſchon die Sache im Althochdeutſchen(7—11. Jahrh.), wo z. B. Otfried, Iſidor, Tatian nicht unbedeutend von einander abweichen. Auch im Mittelhochdeutſchen (12— 14. Jahrh.) kann von einer übereinſtimmenden Orthographie keine Rede ſein; das zeigen, um von vielen andern Werken zu ſchweigen, ſchon das Nibelungenlied und die Minne⸗ ſänger in den mit den abweichenden Lesarten verſehenen Ausgaben von Lachmann und
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