43
ſtände des öffentlichen Unterrichts ausgedehnt worden. In beiderlei Rückſicht hatte er mit Kunde und Genehmigung der Gymnaſialdirection Statt und wurde von allen betreffenden Lehrern mit Gewiſſenhaftigkeit und Erfolg er⸗ theilt. Zur Leitung jüngerer Schüler in hieſigen Familien wurden verſuchs⸗ weiſe ältere Commilitonen aus den beiden oberſten Claſſen ermächtigt und verwendet unter geeigneter Wahrung der beiderſeitigen Bildungszwecke. Vor⸗ zugsweiſe wurden ärmere Schüler dazu gewählt, die in der angeordneten Maßregel zugleich eine geeignete Unterſtützung fanden.
9) Disciplin.
Einige erheblichere Fälle, die wir in dieſem Schuljahre zu beklagen hat⸗ ten, führten noch immer zu der Ueberzeugung, daß ein Theil der hieſigen Bewohner, die ſich mit der Pflege und Beherbergung von Gymnaſialſchülern beſchäftigen, im übelverſtandenen Intereſſe, fortwährend ſolchen Ausartungen Vorſchub leiſten. Daß vor ſolchen Quartiren künftig gewarnt werden muß, liegt in der Pflicht des Dirigenten wie in der Sache ſelbſt. Es darf darum kein Wohnungswechſel Statt haben ohne Genehmigung des Ordinarius und des Directors, und ohne ſchriftlichen Vertrag, wozu die Formularien bei Buchbinder Körner zu beziehen ſind. Die Einrichtung von Ausgabebüchel⸗ chen für Schulbedürfniſſe dauert fort.
III. Statiſtik. A) Schülerſtand.
Der Sommercurſus wurde nach Seite 29 mit 233 Schülern eröffnet. Da⸗ von waren im Laufe des Semeſters und mit deſſen Schluß abgegangen 12 Schüler; zugegangen waren auf gleiche Weiſe 13, ſo daß ſich zu Anfang des Winterſemeſters der Beſtand um 1 Schüler vermehrt hatte, und die Ge⸗ ſammtzahl derſelben ſich auf 234 belief.
Unter den als abgegangen bezeichneten Schülern ſind 2, die der frühe Tod ihren Studien und unſerem Kreiſe entriſſen: der Secundaner Joſeph Coudray von hier, ein hoffnungsvoller an Talent und Herz gleich ausge⸗ zeichneter Jüngling von 20 Jahren, ſtarb 3. Juni 1847 an den Folgen ei⸗ ner Zehrung, die ihn erſt im letzten Stadium ſeinem liebgewordenen Berufe entreißen konnte; am 1. September d. J. Adolph Carriéère von Langgöns im Großherzogthum Heſſen, Schüler der VI. Cl., 14 Jahre alt, ein Knabe voll Herzensgüte und reinen kindlichen Sinnes, der mit ſeltner Geduld die Qualen eines dreivierteljährigen ſchmerzlichen Siechthums ertragen, von dem ihn nur der Tod befreien konnte. Ihrem Begräbniſſe ſchloß ſich das geſammte
6*


