Aufsatz 
Geschichte des Gymnasiums zu Hadamar : 1. Teil
Entstehung
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men und darüber zu berichten.Nach Abwägung und Zuſammenhaltung aller dahier einſchlagenden Beſtimmungen hat keine Verwendung zweckmäßiger geſchienen, als die Verwendung zur Errichtung einer öffentlichen Schule. Als Gründe hierzu werden von der Regierung in ihrem Bericht vom 11. Juli 1792 angegeben:die urſprüngliche Beſtimmung der Stiftung und die ſchon vorhandenen Gebäude; die vorwaltenden Verhältniſſe in Anſehung der katholiſchen Religion, der die meiſten Unterthanen im Fürſtenthum Hadamar zugethan ſind; der Zuſtand der Stadt Hadamar; die Erklärungen, welche bei Gelegenheit des Prozeſſes über die Jeſuiter Güther bey dem Reichskam⸗ mergericht geſchehen ſind; die Beförderung nützlicher Kenntniſſe durch einen wohlgeordneten Unterricht.

Inzwiſchen hatte man weitere Vorbereitungen getroffen und war mit auslandiſchen Lehrern in Unterhandlung getreten, um ſie an die neu zu er⸗ richtende Schule zu ziehen, unter andern auch mit dem Profeſſor Matthias Metternich in Mainz über das Directorat. Derſelbe verlangte 1200 fl. nebſt freier Wohnung, machteals eine Hauptbedingung den unmasgeblichen Vorſchlag, keinen Erjeſuiten, von was immer für ſcheinbar guten Eigenſchaf⸗ ten, je als Lehrer anzunehmen, erklärte ſich bereit,wöchentlich 8 Lehr⸗ ſtunden in Arithmetik, Geometrie und Erdbeſchreibung zu geben, auch Na⸗ turgeſchichte und Naturlehre zu übernehmen,wenn dieſe Lehren aus dem Gebiethe des Gymnaſtums nicht um deßwillen etwa wegbleiben müſſen, weil ſchon die Uibung in Sprachen, der Religions⸗Unterricht, und eine kurze Uiber⸗ ſicht der ältern und neuern Geſchichte die Zeit und Faſſungskräfte dieſer Schü⸗ ler in vollem Maſe einnehmen, und bemerkte weiter in ſeiner Zuſchrift vom 24. Mai 1789:Ich übernehme die Oberaufſicht über alle Klaſſen ſo, daß ich für Fehler in Methode und Disciplin verantwortlich werde, und ſolche Fehler zur Laſt erhalte, wenn es in meiner Gewalt ſtand ſie zu heben, oder wenn die nöthigen Vorkehre, aus meiner Schuld, mangelten. Daher würde ich es als eine Pflicht aufnehmen, monatlich, oder halbvierteljährig(wenn nicht etwa ein Vorfall ſchleunigere Anzeige fodern ſollte) eine tabellariſche Ueberſicht vom Zuſtande der Lehrer und Lernenden an die hohe Landesregie⸗ rung mit beygefügtem meinem unterthänigen Gutachten, abzuſchicken. Den Stoff zu meinen Bemerkungen würde ich erhalten

a) aus meinem täglichen Schulbeſuche, wozu ich zwar, um die Natur der Sache, und nicht etwa künſtliche Vorbereitung des Lehrers zu ſehen, keine beſtimmte Stunde annehmen, aber doch pflichtmäßig darauf halten würde, wenigſtens zweymal in der Woche dem Lehrvortrage in jeder Klaſſe eine halbe, oder Viertelſtunde beyzuwohnen.

b) Aus den, mit den Profeſſoren monatlich zu haltenden Synoden, wo⸗

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