Aufsatz 
Über die Einhüllungsflächen von Potenzflächenscharen : 1. Teil
Entstehung
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Zzeutischen Prüfungen nur dann, wenn durch eine Prüfung an einem Realgymnasium auch im Lateinischen die Reife für Obersekunda nachgewiesen wird,

7. für den Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehr- anstalt zu Potsdam, wenn ausserdem im Lateinischen die Reife für die Untertertia eines Gymnasiums oder Realgymnasiums nachgewiesen wird,

8. für den einjährig-freiwilligen Militärdienst(nach einjährigem Besuch der Untersekunda).

V. Das Zeugnis für Untersekunda:

Für die Annahme als Gehilfe im mittleren Post- und T'elegraphendienst.

3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.

Ihre erziehliche Aufgabe vermag die Schule nur dann mit Erfolg zu lösen, wenn sie von dem Elternhause gehörig unterstützt wird. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleiss und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, dass die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst fern gehalten, dass vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde. Vor allen Dingen ist zu verhüten, dass die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Ver- bindungen, durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Thuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen.

Durch den Erlass vom 29. April 1807 hat der Herr Minister die schwierige Aufgabe der Schule wie die oft genug verkannte ernste Pflicht des Elternhauses nachdrücklich hervor- gehoben mit folgenden Worten:Wenn freilich, wie dies die vielfach ungesunden Verhält- nisse namentlich des grossstädtischen Lebens leider mit sich bringen, im Elternhause selbst es an religiöser Gesinnung und sittlicher Zucht fehlt, wenn die Knaben von ihren Eltern früh aller Kindlichkeit entwöhnt, wenn ihnen Genüsse zugänglich gemacht und Dinge in ihrer Gegenwart besprochen werden, die sich günstigenfalls vielleicht für Männer, nicht aber für Kinder schicken, wenn diese vor dem verderblichen Einfluss frivoler Presserzeugnisse nicht behütet werden, dann ist es kein Wunder, dass in den Köpfen unreifer Knaben und Jünglinge die Begriffe sich verwirren und der erzichliche Einfluss, den die Schule durch Lehre, Warnung und Vorbild auszuüben berufen ist, nicht zur Geltung kommt.

Die Schulordnung hebt nur die wichtigsten hier in Betracht kommenden Gesichtspunkte hervor und empfiehlt den Eltern ausdrücklich, sich beim Eintreten von Schwierigkeiten mit dem Ordinarius vertrauensvoll in Verbindung zu setzen, wie auch der Direktor täglich während der dienstlichen Sprechstunden zu Rat und Auskunft stets bereit ist. NJur von einem ver- ständigen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.