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Erlass vom 30. März 1901: regelt die Pausen derart, dass im Durchschnitt auf jede Unterrichtsstunde 10 Minuten Pause entfallen und der dritten Stunde eine solche von längerer Dauer zu folgen hat.
Verfügung vom 15. April 1901: teilt einen Erlass vom 12. Dezember 1900 mit, der Bestimmungen über die Zulassung der mit Draht gehefteten Bücher und Hefte zum Schulgebrauch enthält.
Verfügung vom 1. Mai 1901: empfiehlt die Schriften„Der gesamte Vogelschutz“ von Scherarz und von Berlepsch der Beachtung.
Erlass vom 24. April 1901: setzt für alle Oberlehrer mit 13 ½ und mehr Dienst- jahren die wöchentliche Pflichtstundenzahl auf 22 fest.
Verfügung vom 8. Mai 1901: macht auf die von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige genehmigte Bekanntmachung des Königlichen Staatsministeriums vom 28. Januar 1901, betreffend Aenderung in dem Berechtigungswesen der höheren preussischen Lehranstalten, aufmerksam. Darnach„sind von jetzt ab alle Abiturienten nicht bloss der deutschen Gymnasien, sondern auch der deutschen Realgymnasien und der preussischen oder als võöllig gleichstehend anerkannten ausserpreussischen deutschen Oberrealschulen gleichmässig zu der Prüfung für das Lehramt an allen höheren Schulen, ohne Einschränkung auf bestimmte Fächer, zuzulassen.“(Vgl. S. 81„Berechtigungen“).
Erlass vom 3. April 1901: bestimmt, dass die(unter Verfügung vom 6. Juni 1901 übersandten) neuen Lehrpläne mit Beginn des Sommersemesters 1901 in Kraft treten.
Verfügung vom 25. Mai 1901: bringt einen an sämtliche Provinzial-Schulkollegien gerichteten Erlass zur Kenntnis, dass es„bedenklich erscheinen müsse, Schüler zu beauf- tragen, sogenannte Sitten- und Strafzettel den Eltern zur Unterschrift selbst vorzulegen oder die Unterschrift der Eltern unter ungenügende Schriftliche Xrbeiten selbst einzuholen“.
Verfügung vom 28. Mai 1901: ordnet den Nachweis über abgeschaffte und neu eingeführte Bücher zum 1. Oktober eines jeden jJahres an.
Erlass vom 4. Juni 1901: giebt Weisungen bezüglich der Erteilung des Zeichenunterrichtes.
Erlass vom 10. Mai 1900(mitgeteilt durch Verfügung vom 27. Juni 1901): gibt auf Grund eines von dem Schulrat Dr. Rüppers über den Stand und Betrieb des Turn— wesens an öffentlichen Lehranstalten erstatteten Berichtes Winke für die zweckmässige Gestaltung des Turnunterrichtes.
Verfügung vom 27. Juli 1901: empfiehlt die Schrift„Die Lehre vom Skelett“ von Frenkel der Beachtung.
Erlass vom 27. Juli 1901: bestimmt, dass Schüler, vrenn sie die Xufnahmeprüfung für eine Klasse nicht bestehen, nicht ohne eine weitere Prüfung in eine tiefere Klasse auf- genommen werden dürfen.
Erlass vom 17. Juli 1901: ordnet die Ueberlassung von Programm-Abhandlungen über Schiller oder die schwäbische Litteratur an den Schwäbischen Schillerverein an.
Erlass vom 19. Oktober 1901: empfiehlt die Schrift„Deutsche Jugend, übe Pflanzenschutz“. Ausgabe A. Im Verlag von Th. Hofmann, Gera.
Erlass vom 26. November 1901: regelt von neuem die Bestimmungen über die Versetzung der Schüler folgendermassen:
§ 1. Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schul- jahres abgegebenen Urteile und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das
Zeugnis am Schlusse des Schuljahres. 9*


