In der Abhandlung zum Programm des Lessing-Gymnasiums von 1907 habe ich den Versuch gemacht, Cicero in seinem ersten Buche über die Pflichten von Abschnitt zu Abschnitt zu begleiten, Anordnung und Inhalt der einzelnen Kapitel zu prüfen und so Panätius' Eigentum von Ciceros Zutaten zu scheiden. Im Anschluſs an diesen Aufsatz soll hier eine Untersuchung über das zweite Buch desselben Werkes gegeben werden.
Cicero hat den drei Büchern über die Pflichten drei Vorreden vorausgeschickt, die auf den eigentlichen Inhalt der Bücher wenig Bezug haben. Im zweiten Buche umfaſst dieses Vorwort die§§ 1— 8. Im Beginn von§ 9 wendet er sich dem Thema zu, indem er an die Einteilung der Pflichtenlehre in fünf Abschnitte erinnert, wie er sie B. I,§ 10 im Gegensatz zu der Dreiteilung des Panätius vorgenommen hat, und bezeichnet als Inhalt des zweiten Buches kurz das Nützliche. Hierzu wird im letzten Satze von§ 9 bemerkt: „Der Sprachgebrauch ¹) ist in Hinsicht auf dieses Wort vom rechten Wege abgeglitten und allmählich dazu verleitet, das Sittlichgute vom Nutzen zu trennen und zu bestimmen, es gäbe etwas Sittlichgutes, was nicht nützlich, und ein Nützliches, was nicht sittlich gut wäre, das gröſste Verderben, das über das menschliche Leben kommen könnte.“ Das ist ein echt stoischer Satz, aber Panätius konnte ihn nach P. Klohe ²) in dieser Form nicht aussprechen. Auf ihn könnte wohl der erste Teil zurückgeführt werden, in dem die Untrennbarkeit des Sittlichguten und Nützlichen festgestellt werde, dagegen könnte er nicht die beiden Begriffe für identisch erklärt haben; denn es werde von ihm nach Diog. Laert. VII, 128 zur Glückseligkeit aufser der Tugend noch d'yieia, zooyyia und loxus verlangt. Die Diogenesstelle lautet nun: 0 ueyro Navairtos aai TTooeεοαννοςα odæ drägen J6„ονο νν doerijv, ddld zoeia erai aot aal ypteias wal zoguyias zal loguos. Danach sind also allerdings Güter für ein glückseliges Leben notwendig, die nicht in den Bereich des Sittlichen fallen. Trotzdem darf uns diese Nachricht bei Diogenes nicht bestimmen, unsern Satz im§ 9 Panatius abzusprechen. Man weiſs ja nicht, welchem Zusammenhange der Satz von Diogenes oder seinem Gewährsmanne entnommen ist, er kann einem Miſsverständnis seine Entstehung verdanken, oder er kann in den Schriften des Panâtius eine Erklärung gefunden haben, wonach er sich sehr wohl mit unserer Cicerostelle verträgt. Wir haben zwar von Panäàtius' Lehre aufser durch Cicero nur sehr spärliche Nachrichten, aber selbst diese ermöglichen es, beide Stellen in Einklang zu bringen. Machen wir uns zunächst klar, was Cicero hier unter utile versteht! Dieser Begriff wird genauer bestimmt in off. I, 9, II, 1 und im An- fange von II, 9. Nach diesen Stellen wird mit„utile“ ein Handeln bezeichnet, das sich auf Erwerb und Verwendung äufserer Güter bezieht. Diese âufseren Güter sind Mittel zur Bequemlichkeit und Annehmlichkeit des Lebens, reichliche Geld- und Machtmittel.
²) Nach R. Hirzel, Untersuchungen zu Ciceros philosophischen Schriften II, S. 260 Anm. ist consuetudo= ounjdeia= Umgangssprache. Vgl. Thes. I. I. s. v. consuetudo III.— ²) P. Klohe, De Ciceronis librorum de officiis fontibus. Greifswald 1889. Dissertat. S. 30 und 38.


