Aufsatz 
Anleitung zur Behandlung der Taubstummen nach deren Entlassung aus der Anstalt
Entstehung
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Mittheilungen auch über Nichtvorhandenſein taubſtummer Kinder anher gemacht worden. Es wäre nun gewiß ſehr erfreulich, wenn gegenwärtig im ganzen Herzogthum nur drei taubſtumme, der Aufnahme in die Anſtalt zu Camberg bedürftige Kinder vorhanden wären; aber ebenſo traurig und beklagenswerth wäre es auch, wenn noch andere taubſtumme Kinder vorhanden wären, die nur deßhalb des nöthigen Unterrichts und einer religiös⸗ſittlichen Erziehung entbeh⸗ ren und in thieriſchem Zuſtande aufwachſen müßten, weil über ihr Vorhandenſein von den be⸗ treffenden Lehrern, Schulvorſtandsdirigenten und Schulinſpectkoren keine Anzeigen gemacht worden. Es ergeht daher in beſonderem Auftrage der Herzoglichen Landesregierung wieder⸗ holt an alle Herrn Schulinſpectoren die dringende Bitte, die in dieſem Betreff erlaſſenen Generalre⸗ ſcripte Herzoglicher Landesregierung beachten zu wollen, damit wo möglich allen Taubſtummen die Wohlthat des Unterrichts und der Erziehung in der ſür ſolche Unglückliche errichteten Anſtalt zu Camberg zu Theil werde. Indem ich dieſe Bitte hier ausſpreche, erlaube ich mir noch darauf aufmerkſam zu machen, daß das Nöthige in Betreff der rechtzeitigen Anmeldung und Aufnahme taubſtummer Kinder in der oben erwähnten Abhandlung des Taubſtummenlehrers Prieſter, S. 26 ff. des Programms vom Jahre 1857, unter Anführung des Hauptinhaltes der darauf bezüglichen Generalia bereits geſagt iſt.

III. Statiſtiſche Ueberſicht.

I. Anzahl der Schüler.

Die Zoͤglinge der Anſtalt vertheilen ſich nach Klaſſen, Geſchlecht, Confeſſion und nach ihrer Unterſcheidung in In⸗ und Ausländer in folgender Weiſe:

. 2 Ge⸗ Mäd⸗ Katho⸗ Evan⸗ Israe⸗ Inlän⸗ Aus⸗ Klaſſe. Kuaben. Fen. dic geliſh. Ftiſch. der. länder. lumt⸗ VI. 8 5 6 7 11 2 13 V. 5 3 3 5 8 8 IV. 5 5 3 7 9 1 10 III. 4 3 5 1 1 5 2 7 II. 3 3 4 2 5 1 6 I. 4 4 3 8 2 8 8 im Ganzen 29 23 24 25 3 46 6 52

II. Zibliothek und Apparate.

Für die Bibliothek wurden in dem verfloſſenen Jahre 60 Gulden, für Zeichenapparat 10 Gulden und für ausgebalgte Thiere 15 Gulden verwilligt und verwendet.