Aufsatz 
Der französische Anfangsunterricht im Gymnasium / von Julius Jäger
Entstehung
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IV. Chroniß der Anſtalt.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 12. Mai 1886 wurde der Gymnaſiallehramts⸗ Acceſſiſt Dr. Otto Dingeldein zu Gießen beauftragt, an dem hieſigen Gymnaſium Unterricht zu ertheilen und am 20. in ſeinen Dienſt eingewieſen.

Am 20. Juni beſuchte Herrr Geh. Oberſchulrath Becker unſer Gymnaſium und wohnte dem Unterricht in mehreren Klaſſen bei..

Gymnaſiallehrer Kölſch war von Beginn des Winterhalbjahres an Krankheitshalber auf 6 Wochen beurlaubt.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 6. November 1886 wurde der Gymnaſiallehr⸗ amts⸗Acceſſiſt Dr. Auguſt Baur zu Friedberg zum Acceß an dem hieſigen Gymnaſium zugelaſſen und am 18. in ſeinen Dienſt ein gewieſen.

Am 11. November beehrten Herr Geh. Staatsrath von Knorr und Herr Geh. Oberſchulrath Becker das Gymnaſium mit ihrem Beſuche und wohnten dem Unterricht in mehreren Klaſſen bei.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 8. Dezember 1886 wurde der Gymnaſiallehrer Dr. Heinrich Stöpler auf ſein Nachſuchen bis zur Wiederherſtellung ſeiner Geſundheit in den Ruheſtand verſetzt.

Vom 7. bis 19. Februar war der Gymnaſiallehramts⸗Acceſſiſt Dr. Baur als Reſerveofficier zu mili⸗ täriſchen Übungen einberufen.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 19. Februar 1887 wurde der Gymnaſiallehrer Dr. Theodor Walter, der ſeit dem J hre 1875 an der hieſigen Anſtalt gewirkt hat, zum Lehrer an dem Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zu Darmſtadt mit Wirkung vom 1. April d. J. an ernannt.

Den 22. März, der Geburtstag Sr. Majeſtät des Kaiſers, wird von unſrer Schule ebenſo wie in den früheren Jahren feſtlich begangen werden. Für dieſe Feier wird ein beſonderes Programm erſcheinen.

Im Laufe des Schuljahres ſind der Gymnaſialbibliothek von verſchiedenen Seiten Geſchenke zuge⸗ kommen, für welche der Unterzeichnete im Namen der Schule den gütigen Gebern hiermit den gebührenden Dank ausſpricht.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abtheilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler der höheren Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſem darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:

a) bei den Schülern der VI u. Vi: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b) IV u. IIIb: zwei Stunden 12 c) IIIa u. IIb: zwei u. eine halbe St. 15 d) Ila u. l: drei Stunden 7 18

. Die Eltern werden erſucht, der Direction, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtge⸗ geſtellt und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann.

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