Aufsatz 
De Horatio Lucilii aemulo
Entstehung
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14. November 1871. P. S. C. benachrichtigt die Direktion, daß nach einer Verfügung des Herrn Miniſters vom 13. November 1871 am 1. Dezember, als an dem Tage der allge⸗ meinen Volkszählung, der Unterricht in ſämmtlichen Schulen ausfallen ſoll.

18. Dezember 1871. P. S. C. veranlaßt zufolge Anordnung des Herrn Miniſters das Kuratorium, einen Entwurf zum Etat des Gymnaſiums pro 1873⁄75 aufzuſtellen und binnen 4 Wochen einzureichen.

21. Dezember 1871. Königliche Regierung zu Wiesbaden verlangt Einſendung eines Etats der Anſtalt pro 1871⁄72.

2. Januar 1872. P.§. C. genehmigt, daß von Oſtern d. J. ab das hebräiſche Leſe⸗ buch von Brückner eingeführt werde.

17. Januar 1872. P. S§. C. erläßt folgende Verfügung:Die Königliche Wiſſen⸗ ſchaftliche Prüfungs⸗Kommiſſion in Marburg hat in ihren Gutachten über die ſchriftlichen Arbeiten der Abiturienten wiederholt ſich gegen die Willkür ausgeſprochen, mit welcher die Schüler die Orthographie handhaben und die Lehrer dieſelbe beurtheilen. Während auf dem einen Gymnaſium die herkömmliche Orthographie ohne jede, auch noch ſo gerechtfertigte Veränderung beibehalten wird, ſchwankt ſie auf dem andern in Bezug auf Praris und Beurtheilung zwiſchen Neuem und Altem hin und her. Nun iſt bereits durch die Cirkular⸗Verfügung vom 13 Dezember 1862 angeordnet worden, daß, um dem Schwanken und der bedenklichen Unſicherheit in der Orthographie wenigſtens innerhalb einer und derſelben Schule ein Ende zu machen, die Lehrer derſelben Anſtalt ſich zu einem übereinſtimmenden Verfahren in der Orthographie vereinigen ſollen. Aus nahe liegenden Gründen iſt es aber wünſchenswerth, daß dieſes übereinſtimmende Verfahren auf die ſämmtlichen höheren Lehranſtalten einer Provinz ausgedehnt werde. Die höyeren Orts ſchon vor einigen Jahren in Ausſicht genommene Aufgabe, eine allgemeine Uebereinkunft in Betreff der deutſchen Orthographie herbeizuführen, wird gegenwärtig nach erlangter politiſcher Einigung unſeres ge⸗ ſammten Vaterlandes um ſo mehr im Auge zu behalten ſein. Zu dem genannten Zwecke em⸗ pfehlen wir das von dem Verein der Berliner Gymnaſial⸗ und Realſchullehrer herausgegebene SchriftchenRegeln und Wörterverzeichniß für die deutſche Orthographie zum Schulgebrauch nebſt den zur Begründung und Erläuterung desſelben dienendenErörterungen über deutſche Orthographie.

NB. Die ivrigen Verfligungen von Wichtigkeit werden in der Chronik Erwähnung finden.