Aufsatz 
Die menschliche Freiheit und ihre Beziehung zum christlichen Glauben / von Gustav Hüpeden
Entstehung
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leben einen unentbehrlichen Troſt und feſten Halt. Wenn der Chriſt in dem ſitttlichen Kampf verzagen will, ſo richtet er ſich auf an dem feſten Bund, den Gott mit ihm geſchloſſen und der den überſinnlichen, nur dem Glauben gewiſſen Grund ſeines Chriſtenſtandes bildet. Er weiß, daß ewige Kräfte unvergänglichen Lebens in ihm walten, und daß Gottes Geiſt das begonnene Werk auch zur Vollendung bringen wird. So muß der Menſch, wenn er im Kampfe des Lebens ermattet, immer wieder am Urquell ſeines Daſeins, in Gott, ausruhen und aus dem unerſchöpflichen Born der Gnade Kraft ſchöpfen zur Fortſetzung des be⸗ gonnenen Werkes. Erſt auf Grund dieſes Ruhens vermag er ſich wieder anzuſtrengen. Ora et labora lautet mithin die Regel für ein geſundes Chriſtenleben. Darin liegt vereinigt, was uns zuerſt ſo wider⸗ ſprechend ſcheint: die Abhängigkeit von Gott und die ſittliche Freiheit. Denn das Ideal chriſtlichen Lebens, ſagt Martenſen, iſt ein Zuſtand, wo Gnade und Freiheit in harmoniſcher Einheit ſich befinden, wo der Menſch ebenſo beſtimmt als ſelbſtbeſtimmend ſich weiß, wo die That Gottes im Menſchen ebenſo des Menſchen That in Gott iſt und wo die ſelige Ruhe im Herrn zugleich Arbeit im Dienſte des Herrn iſt.

So haben wir auch hier wieder dasſelbe Reſultat. Weit entfernt, daß ſich uns die Annahme einer formalen, jeder Beeinfluſſung unzugänglichen Willensfreiheit als ein Poſtulat des religiöſen Be⸗ wußtſeins erwieſen hätte, erſcheint ſie vielmehr mit wahrer Frömmigkeit und mit lebendigem Glauben an den Gott, in dem wir leben, weben und ſind, völlig unverträglich. Denn ebenſo, wie ſie den menſchlichen Willen von dem geſchichtlichen Zuſammenhang mit der Gattung lostrennt, iſoliert ſie ihn auch von Gott und entrückt ihn gänzlich der Sphäre der göttlichen Wirkſamkeit.

Wir ſind am Schluſſe angelangt. Der Begriff der formalen Willensfreiheit hat ſich uns nicht nur als unvollziehbar, ſondern auch als mit den Thatſachen des ſittlichen und religiöſen Selbſtbewußt⸗ ſeins unvereinbar erwieſen. Ed. v. Hartmann ſchließt(a. a. O.) ſeine eingehenden Erörterungen dieſes Begriffes mit den Worten:Wir haben das Wild durch ſein ganzes Revier gehetzt, wir blaſen Halali und erklären die indeterminiſtiſche Willensfreiheit für tot. Und W. Meyer ſagt am Schluſſe ſeines Buches von der Wahlfreiheit:Die überwundene Gegnerin konnte zum Tode verurteilt werden oder wenigſtens, vertrieben aus allen ihren Stellungen, für vogelfrei erklärt werden. Nur ſchade, daß ſich die Wahlfreiheit um derartige Verurteilungen nicht kümmert, und obwohl angeblich überwunden und getötet, ſich doch immer wieder in urkräftiger Friſche und Lebendigkeit erhebt und ihren Platz in unſerm Bewußtſein zu behaupten weiß. Das praktiſche Freiheitsbewußtſein iſt eben unaustilgbar und eine unver⸗ äußerliche Mitgift der Natur unſeres Geiſtes, ein notwendiges Produkt unſerer geiſtigen Organiſation. Anſtatt darum die Wahlfreiheit kurzer Hand für tot und überwunden zu erklären, laſſen wir uns viel⸗ mehr an dem Nachweis genügen, der das Reſultat der vorſtehenden Betrachtungen ſein dürfte, daß das Gefühl des Auchanderskönnens, dieſes praktiſche Freiheitsbewußtſein, das die Handlungen jedes Menſchen unleugbar begleitet, recht verſtanden nichts anderes iſt als eine unaufhörliche Mahnung und ein immerwährender Hinweis auf unſere Berufung zur realen Freiheit und daß es die Beſtimmung hat, aufzugehen in dem Bewußtſein der ſittlichen Freiheit und des chriſtlichen Glaubens.

esaers