Aufsatz 
Schillers Wallenstein. Eine Vortragsprobe
Entstehung
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herrschaft in Görz keine philosophische Lehranstalt bestand, begab sich Budau 1813 zur Fortsetzung seiner Studien nach Laibach, wo er sich bis nach ab- solvirtem dritten Jahre der Theologie aufhielt. Die Mittel zur Fortsetzung der Studien musste er sich grösstentheils selbst durch Privatunterricht verschaffen. 1819 kam Budau ins 4. Jahr der Theologie nach Görz. Er unterzog sich in diesem Jahre einer Concursprüfung für einen Lehrposten am görzer Gymna- sium und wurde sofort als Supplent, im folgenden Jahre als Grammatikalpro- fessor angestellt. In dieser Eigenschaft wirkte Budau bis zum Jahre 1852 für das Wohl der Gymnasialjugend, und seine gewesenen Schüler aus der Pe- riode, wo keine Fach- sondern Classenlehrer bestanden, geben ihm das Zeugniss, dass er besonders in der lateinischen Sprache, in der Geschichte und Geographie die Grundlage zu weiteren gründlichen Studien zu legen wusste. Die letzten 13 Jahre einer glücklichen, nur zeitweilig von Gichtleiden unter- brochenen Musse widmete Budan der Erziehung seiner zahlreichen Familie und der Pflege seines Gärtchens; doch vergass er darunter nicht zum Wohle sei- ner Vaterstadt das Seinige beizutragen. Die Eröffnung der St. Chiara-Gasse, für deren Zustandekommen er mit seltener Ausdauer und mit bedeutenden Geldopfern gewirkt, kann grösstentheils als sein Werk angesehen werden.

Seinen kirchlichen und patriotischen Sinn bethätigte das Gymnasium auf dieselbe Weise, wie im verllossenen Jahre.

Der Schluss des 1. Sem. erfolgte am 31. März, der Schluss des 2. Sem. am 25. August, worauf am 28 30 August die Maturitätsprüfungen und am 1. September die Privatistenprüfungen abgehalten werden.

Das nächste Schuljahr beginnt den 3. November mit dem h. Geistamte, wobei alle Schüler zu erscheinen haben.

Die Einschreibung der neu eintretenden Schüler findet den 28. 30. und 31. October statt gegen Erlag der Aufnahmstaxe von 2 fl. 10 kr. 6. W. Die Aufzunehmenden erscheinen in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stell- vertreter, weisen ihre Schulzeugnisse und ihren Tauf- oder Geburtsschein vor und melden sich sodann bei ihrem Herrn Katecheten und ihrem Klassenvorstande.

Die Aufnahms- und Wiederholungsprüfungen werden den 6. und 7. November vorgenommen.