VI. Bekanntmachung.
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 13. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte bezw. zweite Impfung, vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 14. April, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt.
Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich:
1.) daß die betr. Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2.) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;
3.) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kennntniß der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.
Mittwoch, den 15. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.
Büdingen, den 14. März 1885. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.
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